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Anbieterregister & Auftragsverarbeiter

Ein Datensatz je Anbieter: KI-Angaben, DSGVO-Rolle, Art.-28-Prüfung, Drittlandtransfer und Onboarding.

Jeder Anbieter wird einmal erfasst. Das Anbieterregister im AI-Act-Bereich und die Auftragsverarbeitung im DSGVO-Bereich sind zwei Ansichten auf denselben Datensatz: Das Register zeigt Stammdaten und KI-Angaben, die Auftragsverarbeitung zeigt Art. 28, Drittlandtransfer und Onboarding. Was Sie an einer Stelle ändern, sehen Sie an der anderen.

Auf einen Blick

Enthalten ab
Professional
Wo in der App
Anbieterregister (AI Act) bzw. DSGVO → Erfassen → Auftragsverarbeitung
Ergebnis
Anbieterliste mit DSGVO-Rolle, AVV-Status, Transfergrundlage und Onboarding-Status
Rechtsbezug
Art. 26, 28, 44–49 DSGVO; Art. 25 KI-VO
API
/api/v1/vendor-register

DSGVO-Rolle

Die Rolle entscheidet, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nötig ist. Die App bietet die Einordnung als Vorschlag an; sie ist eine fachliche Einschätzung, keine Rechtsberatung.

RolleFolge
Auftragsverarbeiter (PROCESSOR)AVV nach Art. 28 erforderlich.
Weiterer Auftragsverarbeiter (SUB_PROCESSOR)AVV bzw. Weitergabe der Pflichten erforderlich (Art. 28 Abs. 2, 4).
Eigener Verantwortlicher (INDEPENDENT_CONTROLLER)Empfänger, kein AVV.
Gemeinsam Verantwortliche (JOINT_CONTROLLER)Vereinbarung nach Art. 26 statt AVV: Datum, Aufteilung der Pflichten, wesentlicher Inhalt für Betroffene.
Behörde (AUTHORITY)Empfänger, kein AVV.
Konzerngesellschaft (GROUP_COMPANY)Kein Konzernprivileg in der DSGVO: je nach Fall Auftragsverarbeiter oder Verantwortlicher.
Keine (NONE)Keine personenbezogenen Daten oder noch nicht eingeordnet.

Art.-28-Checkliste: 15 Pflichtinhalte des AVV

Für Auftragsverarbeiter prüft die App den Vertrag gegen den Text von Art. 28 DSGVO:

  • Gegenstand und Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Art der Daten, Kategorien Betroffener, Rechte und Pflichten des Verantwortlichen (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 1 S. 1): fünf Punkte.
  • Die acht Pflichten nach Art. 28 Abs. 3 lit. a–h, etwa Weisungsbindung, Vertraulichkeit, Sicherheit, Unterauftragsverarbeiter, Unterstützung, Löschung oder Rückgabe, Nachweise und Kontrollen.
  • Hinweis bei rechtswidriger Weisung (Art. 28 Abs. 3 UAbs. 2).
  • Weitergabe derselben Pflichten an Unterauftragsverarbeiter (Art. 28 Abs. 4).

Onboarding-Status mit Freigabe

Vorwärts geht es nur Schritt für Schritt und nur, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind; zurück auf Entwurf oder Prüfung geht es jederzeit.

StatusVoraussetzung
ENTWURFAnbieter angelegt.
PRUEFUNGVertragspartner auf beiden Seiten benannt (eigene Konzerngesellschaft, Rechtsträger des Anbieters).
AVV_UNTERZEICHNETNur für Auftragsverarbeiter: alle 15 Punkte der Art.-28-Checkliste erfüllt und AVV unterschrieben.
FREIGEGEBENZusätzlich je nach Fall: Vereinbarung bei gemeinsamer Verantwortlichkeit; bei Drittlandtransfer Zielland und Rechtsgrundlage, bei Standardvertragsklauseln das Modul, bei Art. 49 Fall und Begründung, bei DPF bzw. Angemessenheit für die USA die DPF-Zertifizierung mit Nachweislink. Anbieter ohne AVV-Pflicht gehen direkt von Prüfung zu Freigabe.

Mehrstufige Freigabe (Beta)

Ist für das Lieferanten-Onboarding ein Freigabe-Workflow eingerichtet, setzt die letzte Freigabestufe den Status FREIGEGEBEN. Die Voraussetzungen oben gelten trotzdem: Fehlt etwas, bleibt die Freigabe offen und kann nach dem Nachtragen von Hand erfolgen. Eine Ablehnung setzt PRUEFUNG auf ENTWURF zurück.

Weitere Angaben je Anbieter

  • KI-Anbieter ja/nein, Produkt, Kategorie, Risikoeinschätzung und AI-Act-Klasse.
  • Strukturierte Liste der Unterauftragsverarbeiter mit Status (ausstehend, genehmigt, widersprochen).
  • Drittlandtransfer mit derselben Werteliste wie der Drittland-Tracker, einschließlich DPF und Standardvertragsklauseln als Rückfallebene.
  • Prüftermine: nächste Prüfung, letzte Bewertung, zuletzt geprüft von.

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