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Datenschutz-Folgenabschätzung

Die DSFA nach Art. 35 DSGVO – strukturiert, freigegeben und mit dem KI-System verknüpft.

Eine DSFA ist nach Art. 35 DSGVO immer dann erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bedeutet. Bei KI-Systemen ist das häufig der Fall – automatisierte Bewertung, Profilbildung, systematische Überwachung, große Datenmengen. SimpleAct führt die DSFA als eigenen Datensatz mit Risiken, Maßnahmen, Restrisiko und einer echten Freigabe.

Auf einen Blick

Enthalten ab
Professional
Wo in der App
Datenschutz → DSFA
Ergebnis
Freigegebene DSFA mit Restrisiko-Bewertung, Teil des DSGVO-Gesamtexports
Rechtsbezug
Art. 35 DSGVO
API
/api/v1/dpia

Aufbau einer DSFA

Notwendigkeitsprüfung

Ein Kennzeichen, ob eine DSFA erforderlich ist, plus die Begründung. Auch ein „nicht erforderlich" gehört dokumentiert – die Entscheidung gegen eine DSFA muss ebenso begründbar sein wie die dafür.

Beschreibung der Verarbeitung

Was verarbeitet wird, zu welchem Zweck, in welchem Umfang. Über die Verknüpfung mit einem VVT-Eintrag müssen Sie die Basisangaben nicht doppelt pflegen.

Risiken

Eine Liste einzelner Risiken, jedes mit Titel, Beschreibung sowie Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere – jeweils niedrig, mittel oder hoch. Kein Fließtext, sondern einzeln bewertbare Positionen.

Abhilfemaßnahmen

Je Maßnahme: Titel, konkrete Beschreibung, optional der Verweis auf eine bestehende Kontrolle und die Einschätzung der Wirksamkeit – vollständig, teilweise oder nicht wirksam.

Restrisiko

Niedrig, mittel, hoch oder unbekannt. Diese eine Angabe entscheidet über den nächsten Schritt: Bei hohem Restrisiko ist nach Art. 36 die vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde erforderlich.

Konsultation und Freigabe

Kennzeichen und Notizen zur Konsultation, verantwortliche Person mit E-Mail, Freigabestatus mit Freigebendem und Zeitpunkt sowie der nächste Prüftermin.

Freigabestatus

StatusBedeutung
DRAFTIn Arbeit.
IN_REVIEWBeim Datenschutzbeauftragten zur Stellungnahme – nach Art. 35 Abs. 2 ist dessen Rat einzuholen.
APPROVEDFreigegeben, mit Namen und Zeitpunkt der Freigabe.
REJECTEDAbgelehnt – die Verarbeitung darf so nicht starten.
ARCHIVEDÜberholt, aber aufbewahrt. Eine DSFA ist auch nach dem Ende der Verarbeitung Nachweis.

Welche Systeme eine DSFA brauchen

Eine eigene Ansicht listet KI-Systeme, für die noch keine DSFA verknüpft ist und die entweder als hochriskant eingestuft sind oder personenbezogene Daten verarbeiten. Das ist Ihre Arbeitsliste – und die Antwort auf die Frage, die eine Behörde als Zweites stellt.

DSFA ist nicht FRIA

Die DSFA schützt personenbezogene Daten. Die Grundrechte-Folgenabschätzung des AI Act (Art. 27) betrachtet Grundrechte insgesamt, auch bei Verarbeitungen ohne Personenbezug, und gilt für bestimmte Betreiber von Hochrisiko-Systemen. Die Analysen überschneiden sich – ersetzen können sie einander nicht. In SimpleAct liegt die FRIA in der Assurance-Akte des jeweiligen KI-Systems.

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