EU AI Act · Art. 8–15 · Anhang III

Hochrisiko-KI Checkliste nach EU AI Act

⚠️ Frist: 2. August 2026

Betreiben Sie ein Hochrisiko-KI-System nach EU AI Act? Diese Checkliste fasst alle Pflichten aus den Artikeln 8 bis 15 zusammen – von Risikomanagement bis CE-Kennzeichnung.

40+
Prüfpunkte für Hochrisiko-KI
8
Artikel des EU AI Acts
2026
Compliance-Deadline
Art. 9

Risikomanagementsystem

  • Schriftliches Risikomanagementsystem eingerichtet
  • Risiken identifiziert, analysiert und bewertet
  • Maßnahmen zur Risikominimierung definiert
  • Kontinuierliches Monitoring über gesamten Lebenszyklus
  • Residualrisiken nach Maßnahmen bewertet
  • Risikoakzeptanzkriterien festgelegt
Art. 10

Daten und Daten-Governance

  • Trainingsdaten auf Eignung geprüft
  • Datenqualität und -relevanz sichergestellt
  • Datensätze auf Verzerrungen (Bias) untersucht
  • Verfahren zur Datenverwaltung dokumentiert
  • Datenschutzkonformität (DSGVO) nachgewiesen
  • Datenquellen und Datenherkunft dokumentiert
Art. 11

Technische Dokumentation

  • Allgemeine Systembeschreibung erstellt
  • Zweck und beabsichtigte Verwendung dokumentiert
  • Leistungsmetriken und Genauigkeit beschrieben
  • Technische Spezifikationen gemäß Anhang IV erfüllt
  • Beschreibung der Trainingsprozesse vorhanden
  • Dokumentation vor Inbetriebnahme fertiggestellt
  • Dokumentation aktuell gehalten (bei wesentlichen Änderungen)
Art. 12

Protokollierung (Logging)

  • Automatische Protokollierung relevanter Ereignisse implementiert
  • Protokollierung über die gesamte Betriebsdauer
  • Protokolle sicher gespeichert und vor Manipulation geschützt
  • Aufbewahrungsfristen für Protokolldaten definiert
Art. 13

Transparenz und Nutzerinformation

  • Betriebsanleitung für Betreiber erstellt
  • Fähigkeiten und Grenzen des Systems kommuniziert
  • Auswirkung auf Grundrechte kommuniziert
  • Informationen zur menschlichen Aufsicht bereitgestellt
Art. 14

Menschliche Aufsicht

  • Maßnahmen für menschliche Aufsicht implementiert
  • Stopp-Funktionen (Human Override) vorhanden
  • Aufsichtspersonen ausreichend qualifiziert
  • Prozesse zur Intervention und Korrektur definiert
Art. 15

Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit

  • Angemessenes Genauigkeitsniveau erreicht und dokumentiert
  • Robustheit gegenüber Fehlern und unerwarteten Eingaben getestet
  • Widerstandsfähigkeit gegen Adversarial Attacks bewertet
  • Cybersicherheitsmaßnahmen implementiert
  • Fallback-Prozesse für Systemversagen definiert
Art. 16–18

Konformitätsbewertung & Registrierung

  • Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt
  • EU-Konformitätserklärung ausgestellt
  • CE-Kennzeichnung angebracht (falls zutreffend)
  • System in EU-Datenbank registriert (EUID)
  • Kontaktstelle für Behörden benannt

Häufige Fragen

Gilt diese Checkliste für alle Hochrisiko-KI-Systeme?

Ja, alle in Anhang III gelisteten KI-Systeme sowie KI als Sicherheitskomponente in Produkten nach EU-Richtlinien unterliegen diesen Pflichten.

Wer muss die Checkliste erfüllen – Anbieter oder Betreiber?

Die meisten Pflichten (Art. 8–15) liegen beim Anbieter (Provider). Als Betreiber (Operator) haben Sie zusätzliche Pflichten nach Art. 26, insb. Monitoring und Meldepflichten.

Was passiert bei fehlender Dokumentation?

Behörden können Marktzugang verwehren oder das System aus dem Betrieb nehmen. Bußgelder bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Jahresumsatzes sind möglich.

Alle Punkte mit SimpleAct abarbeiten

SimpleAct digitalisiert diese Checkliste: strukturierte Dokumentation, automatische Prüfung und export-fähige Audit-Berichte für Behörden und Zertifizierungsstellen.

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