SimpleAct UG (haftungsbeschränkt) – Vertraglicher Rahmen für die Nutzung der SimpleAct SaaS-Plattform durch Geschäftskunden.
SimpleAct UG (haftungsbeschränkt)
Tannenstraße 2a, 45661 Recklinghausen, Deutschland
Geschäftsführer: Kamill David Jarzebowski
E-Mail: support@simpleact.de | Web: simpleact.de
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der SimpleAct UG (haftungsbeschränkt), Tannenstraße 2a, 45661 Recklinghausen („Anbieter“), und ihren Kunden („Kunde“) über die Nutzung der SaaS-Plattform SimpleAct.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Kunde bestätigt im Rahmen des Registrierungsprozesses seine Unternehmereigenschaft.
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Das Schweigen des Anbieters auf Geschäftsbedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
(4) Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum).
(2) Mit Abschluss des Buchungsprozesses gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch: (a) ausdrückliche Annahmeerklärung des Anbieters (z. B. per E-Mail), oder (b) Übersendung eines Zugangslinks (Magic Link) zur erstmaligen Anmeldung an der Plattform. Die Übersendung des Zugangslinks gilt als Annahme des Angebots durch den Anbieter.
(4) Soweit die Zahlungsabwicklung über einen externen Zahlungsdienstleister (derzeit: Stripe) erfolgt, wird die Zahlung erst mit oder nach dem Vertragsschluss gemäß Abs. 3 fällig. Bei Zahlung auf Rechnung gelten die in § 6 geregelten Zahlungsbedingungen.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden eine SaaS-Plattform zur Erfassung, Bewertung, Dokumentation und Verwaltung von KI-Systemen sowie zugehörigen Compliance-Prozessen bereit, insbesondere im Kontext der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act).
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Tarif, der Produktbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses sowie etwaigen individuellen Vereinbarungen.
(3) Die Plattform ist ein Werkzeug zur Unterstützung des Kunden bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder rechtlicher Erfolg wird durch den Anbieter nicht geschuldet. Insbesondere übernimmt der Anbieter keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Plattform zur vollständigen oder fehlerfreien Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Kunden nach dem EU AI Act oder anderen Rechtsnormen führt. Die Haftung des Anbieters für Fehler in der Verarbeitung oder Darstellung ordnungsgemäß eingegebener Kundendaten bleibt hiervon unberührt und richtet sich nach § 10 dieser AGB.
(4) Die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der vom Kunden eingegebenen Daten und Informationen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter schuldet keine Rechtsberatung.
(1) Der Kunde erhält für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht, die Plattform im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
(2) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis von einer unbefugten Nutzung seiner Zugangsdaten erhält.
(3) Der Kunde ist für sämtliche Aktivitäten verantwortlich, die über seine Nutzerkonten erfolgen, es sei denn, er hat die unbefugte Nutzung nicht zu vertreten.
(4) Sofern nicht durch §§ 69d, 69e UrhG oder § 3 Abs. 1 Nr. 2 GeschGehG zwingend gestattet, ist dem Kunden das Kopieren, Dekompilieren, Disassemblieren oder sonstige Zurückentwickeln (Reverse Engineering) der Software untersagt. Die Nutzung der Plattform über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus sowie die Gewährung des Zugangs an Dritte sind nicht gestattet.
(1) Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze und unterlässt jede missbräuchliche Nutzung. Dies umfasst insbesondere das Verbot, rechtswidrige Inhalte einzustellen, Sicherheitsangriffe durchzuführen oder den Plattformbetrieb in sonstiger Weise zu beeinträchtigen.
(2) Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingestellten Inhalte und Daten allein verantwortlich.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm eingesetzten IT-Systeme den jeweils aktuellen Mindestanforderungen des Anbieters entsprechen (z. B. Browserversionen, Internetverbindung). Die jeweils aktuellen Anforderungen sind der Dokumentation unter simpleact.de/doc zu entnehmen. Der Anbieter wird wesentliche Änderungen der Mindestanforderungen mit angemessener Vorlaufzeit ankündigen.
(4) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm in der Plattform erfassten Informationen zu KI-Systemen wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Angaben des Kunden auf Richtigkeit oder Vollständigkeit zu überprüfen. Der Anbieter darf auf die Richtigkeit der Kundenangaben vertrauen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich über Umstände zu informieren, die die ordnungsgemäße Leistungserbringung beeinträchtigen können, insbesondere über Fehler, Störungen oder Sicherheitsvorfälle.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen oder individuell vereinbarten Preise.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro netto zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
(3) Die Vergütung ist entsprechend des gewählten Abrechnungsintervalls im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt per Lastschrift, Kreditkarte oder auf Rechnung, sofern individuell vereinbart.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise zum Ende des laufenden Abrechnungsintervalls anzupassen, um nachweisbare Erhöhungen der dem Anbieter entstehenden Kosten weiterzugeben, insbesondere Steigerungen bei Infrastruktur- und Hostingkosten, Personalkosten, Lizenzgebühren Dritter oder gesetzlichen Abgaben. Im Falle eines Rückgangs der vorgenannten Kostenelemente ist der Anbieter verpflichtet, die Preise in entsprechendem Umfang zu senken. Der Anbieter wird dem Kunden die Preisanpassung unter Angabe der maßgeblichen Kostenfaktoren mit einer Frist von mindestens sechs Wochen zum Wirksamkeitszeitpunkt in Textform ankündigen. Preiserhöhungen dürfen innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten insgesamt 8 % des zum Zeitpunkt der letzten Anpassung geltenden Preises nicht übersteigen. Auf Verlangen legt der Anbieter die der Preisanpassung zugrunde liegenden Kostensteigerungen in angemessenem Umfang dar.
(5) Im Falle einer Preiserhöhung hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung in Textform zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Der Anbieter wird den Kunden in der Ankündigung der Preisanpassung auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen.
(6) Rechnungen werden elektronisch (per E-Mail oder über die Plattform) bereitgestellt.
(1) Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht rechtzeitig, gerät er spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf (§ 286 Abs. 3 BGB).
(2) Während des Verzugs ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen (§ 288 Abs. 2 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR je Verzugsfall für Beitreibungskosten geltend zu machen (§ 288 Abs. 5 BGB). Die Pauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.
(4) Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen Zahlungsbetrag in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform zu sperren, sofern: (a) der Anbieter den Kunden zuvor in Textform unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen zur Zahlung aufgefordert und dabei die Sperrung ausdrücklich angedroht hat, und (b) der Kunde die Zahlung auch innerhalb der Nachfrist nicht oder nicht vollständig geleistet hat. Der Anbieter wird den Zugang unverzüglich nach vollständigem Ausgleich der ausstehenden Beträge wieder freischalten. Während der Sperrung bleibt die Zahlungspflicht des Kunden bestehen. Die Daten des Kunden werden während der Sperrung nicht gelöscht. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, während der Sperrung einen Export seiner Daten zu verlangen.
(5) Das Recht des Kunden zur Aufrechnung besteht nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind oder wenn die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
(1) Der Anbieter stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Monatsmittel bereit, gemessen an den Betriebsstunden abzüglich geplanter Wartungsfenster. Messpunkt ist die Netzwerkschnittstelle am Rechenzentrumsausgang des Anbieters. Sofern abweichende Service Levels vereinbart sind, richten sich diese ausschließlich nach gesonderten SLA-Vereinbarungen.
(2) Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden, soweit möglich, mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ) durchgeführt.
(3) Ungeplante Unterbrechungen aufgrund von Sicherheitsupdates werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nach Abs. 1 nicht berücksichtigt, sofern sie eine Gesamtdauer von vier Stunden pro Monat nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Ausfallzeiten aufgrund von Sicherheitsupdates gelten als Mangel im Sinne des § 9.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln und technisch notwendige Anpassungen oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit die vertraglich geschuldete Kernfunktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird. Plant der Anbieter Änderungen, die den Funktionsumfang der Plattform wesentlich einschränken oder verändern, wird er den Kunden hierüber mit einer Frist von mindestens sechs Wochen in Textform informieren. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
(5) Höhere Gewalt: Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung von Vertragspflichten, soweit diese auf Umständen beruht, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt), insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus, behördliche Anordnungen, Streik, Ausfall wesentlicher Zulieferer oder großflächige Störungen der Telekommunikationsinfrastruktur. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Hindernisses in Textform zu unterrichten. Dauert das Hindernis länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen in Textform zu kündigen.
9.1 Rechtliche Einordnung
(1) Die Bereitstellung der SaaS-Plattform ist rechtlich als Mietvertrag im Sinne der §§ 535 ff. BGB einzuordnen. Die nachfolgenden Regelungen gelten ergänzend und vorrangig zu den gesetzlichen Bestimmungen, soweit dies im Rahmen von B2B-Verträgen zulässig ist.
9.2 Mangelbegriff
(2) Ein Mangel der Plattform liegt vor, wenn diese nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet. Maßgeblich für die vereinbarte Beschaffenheit sind die Leistungsbeschreibung des gewählten Tarifs und etwaige individuelle Vereinbarungen.
(3) Insbesondere liegt ein Mangel vor, wenn:
(a) wesentliche Funktionen der Plattform (z. B. Erfassung, Risikoeinstufung, Dokumentengenerierung) dauerhaft oder wiederholt nicht nutzbar sind und dies nicht auf geplante Wartungsarbeiten gemäß § 8 zurückzuführen ist;
(b) vom Kunden ordnungsgemäß eingegebene und gespeicherte Daten durch einen Fehler des Anbieters verloren gehen oder beschädigt werden;
(c) die Plattform wesentlich von der in der Leistungsbeschreibung zugesagten Funktionalität abweicht;
(d) eine Sicherheitslücke vorliegt, die der Anbieter zu vertreten hat und die die Integrität der Kundendaten gefährdet.
(4) Kein Mangel liegt insbesondere vor bei:
(a) kurzzeitigen Nichtverfügbarkeiten oder Leistungseinschränkungen, die innerhalb der in § 8 Abs. 1 definierten Verfügbarkeitsgrenzen liegen;
(b) rein kosmetischen oder optischen Abweichungen (z. B. geringfügige Darstellungsunterschiede je nach Browser oder Endgerät), die die Funktionalität nicht beeinträchtigen;
(c) Störungen, die auf fehlerhafte Eingaben, Fehlbedienung oder unzureichende IT-Infrastruktur des Kunden zurückzuführen sind;
(d) Kompatibilitätsproblemen mit vom Kunden eingesetzter Drittsoftware, sofern der Anbieter die Kompatibilität nicht ausdrücklich zugesagt hat;
(e) Störungen, die auf höherer Gewalt, Netzwerkausfällen Dritter oder anderen Umständen beruhen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat;
(f) Änderungen oder Weiterentwicklungen der Plattform gemäß § 8 Abs. 4, die die vertraglich geschuldete Kernfunktionalität nicht wesentlich einschränken.
9.3 Mängelrüge und Mitwirkungspflicht
(5) Der Kunde ist verpflichtet, Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung in Textform (z. B. per E-Mail an den Anbieter-Support) unter möglichst genauer Beschreibung des Fehlers, der betroffenen Funktion und der Schritte zur Reproduktion anzuzeigen (Mängelrüge).
(6) Bei unterlassener unverzüglicher Mängelrüge ist der Kunde zum Ersatz des dem Anbieter aus der verzögerten Kenntnis entstehenden Mehrschadens verpflichtet (§ 536c Abs. 2 BGB analog). Die Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt, soweit der Anbieter auch bei rechtzeitiger Anzeige nicht hätte Abhilfe schaffen können oder den Mangel kannte.
(7) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Fehleranalyse und -behebung in zumutbarem Umfang zu unterstützen, insbesondere durch Bereitstellung von Informationen, Protokollen, Screenshots und Zugang zu den betroffenen Nutzerkonten.
9.4 Nachbesserung und Abhilfe
(8) Bei Vorliegen eines Mangels hat der Anbieter zunächst das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung. Die Nachbesserung kann durch Beseitigung des Mangels, durch Bereitstellung eines Workarounds, der die beeinträchtigte Funktionalität im Wesentlichen gleichwertig ersetzt, oder durch Bereitstellung einer neuen Version der Plattform erfolgen.
(9) Die Frist zur Nachbesserung richtet sich nach der Schwere des Mangels:
(a) Bei sicherheitskritischen Mängeln im Sinne von Abs. 3 lit. d bemüht sich der Anbieter um eine schnellstmögliche Behebung und ergreift unverzüglich Maßnahmen zur Schadensminimierung.
(b) Bei Mängeln, die die Kernfunktionalität der Plattform erheblich beeinträchtigen (Abs. 3 lit. a, b, c), beträgt die Nachbesserungsfrist 10 Werktage ab Zugang der ordnungsgemäßen Mängelrüge.
(c) Bei sonstigen Mängeln beträgt die Nachbesserungsfrist 20 Werktage ab Zugang der ordnungsgemäßen Mängelrüge.
(10) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist endgültig fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu, insbesondere:
(a) Minderung der Vergütung in dem Verhältnis, in dem der Wert der mangelfreien Leistung zum Wert der mangelhaften Leistung steht;
(b) außerordentliche Kündigung des Vertrages, wenn der Mangel die Nutzung der Plattform erheblich und dauerhaft beeinträchtigt und dem Kunden ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist.
(11) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln richten sich nach § 10 (Haftung) dieser AGB.
9.5 Verjährung
(12) Schadensersatz- und Rückforderungsansprüche des Kunden wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten ab Kenntnis des Mangels, soweit gesetzlich zulässig. Der Anspruch des Kunden auf Herstellung und Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands während der laufenden Vertragsdauer (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB) bleibt hiervon unberührt.
(13) Die Verkürzung nach Abs. 12 gilt nicht für:
(a) Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
(b) Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters beruhen;
(c) Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels;
(d) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Für die in lit. a bis d genannten Fälle gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie in Fällen der Übernahme einer Garantie.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Dies sind insbesondere: (a) die Pflicht zur Bereitstellung der Plattform in der vertraglich vereinbarten Funktionalität und Verfügbarkeit (§ 8); (b) die Pflicht zur Wahrung der Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der vom Kunden eingegebenen Daten; (c) die Pflicht zur Einhaltung der vereinbarten Sicherheitsstandards und Datenschutzanforderungen. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung erfasst sämtliche Schadensarten, einschließlich mittelbarer Schäden und entgangenen Gewinns, soweit sie vorhersehbar waren. Die Haftung ist der Höhe nach auf den zweifachen jährlichen Netto-Vertragswert begrenzt, mindestens jedoch auf 25.000 EUR.
(5) Soweit die Haftung des Anbieters nach den vorstehenden Regelungen beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aus der fehlerhaften, unvollständigen oder verspäteten Eingabe von Daten durch den Kunden resultieren, insbesondere nicht für regulatorische Konsequenzen, die sich aus einer mangelhaften Dokumentation von KI-Systemen durch den Kunden ergeben. Dies gilt nicht, soweit der Anbieter die Fehlerhaftigkeit der Eingaben bei der Verarbeitung hätte erkennen müssen.
(1) Alle Rechte an der Plattform, am Quellcode, an Marken, Designs und Dokumentationen verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
(2) Der Kunde behält sämtliche Rechte an seinen eigenen Daten und Inhalten, die er in die Plattform einstellt. Der Kunde räumt dem Anbieter ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht an diesen Daten ein, soweit dies für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen (einschließlich Backup, Wartung und Support) erforderlich ist. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Kundendaten durch den Anbieter, insbesondere zu Analysezwecken oder zur Produktverbesserung, bedarf der gesonderten Einwilligung des Kunden.
(3) Der Kunde gewährleistet, dass die von ihm eingestellten Inhalte keine Rechte Dritter verletzen. Sofern der Kunde diese Pflicht schuldhaft verletzt, stellt er den Anbieter von etwaigen berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die aus einer solchen Verletzung resultieren, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme und Mitwirkung bei der Abwehr geben. Der Anbieter darf ohne vorherige Zustimmung des Kunden keine Ansprüche Dritter anerkennen.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke dieses Vertrages zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Kundendaten und Preiskalkulationen. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus fort, solange und soweit die betreffenden Informationen nicht offenkundig geworden sind.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die AVV ist Bestandteil dieses Vertrages und unter simpleact.de/legal/avv-dpa in der jeweils aktuellen, versionierten Fassung abrufbar. Der Kunde akzeptiert die AVV zusammen mit diesen AGB im Rahmen des Registrierungsprozesses.
(3) Der Anbieter trifft technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten gemäß dem Stand der Technik, insbesondere Verschlüsselung der Daten bei Übertragung und Speicherung, Zugangskontrollen und Berechtigungsmanagement, regelmäßige Datensicherungen, Maßnahmen zur Erkennung und Abwehr von Angriffen sowie regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahmen. Nähere Angaben sind der Sicherheitsdokumentation unter simpleact.de/security zu entnehmen.
(4) Der Anbieter ermöglicht dem Kunden auf dessen Verlangen die Überprüfung der Einhaltung der in der AVV und dieser AGB festgelegten Pflichten, insbesondere durch Bereitstellung von Auditberichten, Zertifizierungen oder sonstigen geeigneten Nachweisen (Art. 28 Abs. 3 lit. h DSGVO). Vor-Ort-Audits sind nach vorheriger Abstimmung und unter Wahrung der Vertraulichkeit möglich. Die Kosten eines Vor-Ort-Audits trägt der Kunde, sofern kein begründeter Verdacht auf einen Verstoß des Anbieters vorliegt.
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem gewählten Tarif oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag automatisch um das jeweilige Abrechnungsintervall, wenn er nicht mit folgenden Fristen zum Ende des laufenden Abrechnungsintervalls gekündigt wird: (a) bei monatlichem Abrechnungsintervall: 14 Tage; (b) bei jährlichem Abrechnungsintervall: 2 Monate.
(3) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). Eine Kündigung über die Plattform selbst (sofern verfügbar) genügt ebenfalls der Textform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: (a) eine Partei trotz Abmahnung in Textform wiederholt wesentliche Vertragspflichten verletzt; (b) der Kunde sich mit der Zahlung um mehr als 60 Tage in Verzug befindet; (c) bei einer Partei Umstände eintreten, die die Erfüllung der vertraglichen Pflichten konkret und ernsthaft gefährden, insbesondere die Einstellung der Geschäftstätigkeit oder die fruchtlose Zwangsvollstreckung. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht, soweit die Ausübung nach §§ 103, 119 InsO oder § 44 StaRUG ausgeschlossen ist.
(5) Datenexport und Anbieterwechsel: Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (z. B. CSV, JSON, PDF) zum Export bereit. Auf Wunsch des Kunden unterstützt der Anbieter den Kunden bei der Migration der Daten zu einem alternativen Datenverarbeitungsdienst. Der Anbieter stellt die Geschäftskontinuität während der Übergangsphase sicher. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist ist der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen (§ 306 Abs. 2 BGB).
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Der Vorrang individueller Vereinbarungen (§ 305b BGB) bleibt unberührt.
(5) Änderungen dieser AGB durch den Anbieter: (a) Der Anbieter kann diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen in Textform ändern. Die Änderungsmitteilung muss die geänderten Klauseln, den Zeitpunkt des Inkrafttretens und eine Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung enthalten. (b) Änderungen, die insbesondere die Hauptleistungspflichten, die Vergütung, die Haftung oder die Kündigungsrechte des Kunden betreffen (wesentliche Änderungen), bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden. Stimmt der Kunde einer wesentlichen Änderung nicht zu, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. (c) Nicht-wesentliche Änderungen, die ausschließlich der Anpassung an veränderte Gesetzeslage, behördliche Auflagen oder höchstrichterliche Rechtsprechung dienen oder die die Rechtsposition des Kunden nicht verschlechtern, gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Widerspruchsfrist, die Folgen des Nichtwidersprechens und das Sonderkündigungsrecht gesondert und deutlich hinweisen. (d) Im Falle einer AGB-Änderung nach lit. b oder lit. c hat der Kunde das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu kündigen.
Fragen zu diesen AGB:
Stand: April 2026
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