EU AI Act für Fintech und Finanzdienstleister
KI in Kreditscoring, Betrugserkennung oder Kundenkommunikation kollidiert oft mit bestehenden regulatorischen Erwartungen. Der EU AI Act ergänzt diese Welt: Risikoklassen, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit müssen zusammen gedacht werden – nicht nur „neben“ BaFin oder EBA-Themen.
Typische Einsatzfelder
- Kreditscoring und Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen – nach Anhang III Nr. 5 ein Hochrisiko-Anwendungsfall
- Betrugs- und Anomalieerkennung mit hoher Entscheidungswirkung
- Onboarding & Identität, wo KI unterstützt oder automatisiert (KYC, Dokumentenprüfung)
- AML-Transaktionsmonitoring und Sanktionslisten-Screening
- Kundenkommunikation und Beratungsunterstützung durch Sprachmodelle – Transparenzpflichten nach Art. 50
Regulatorischer Fokus
- Hohe Anforderungen an Erklärbarkeit und menschliche Aufsicht bei sensiblen Entscheidungen
- Enge Verzahnung mit internen Kontrollen, Modellvalidierung und Audit-Trail
- Annex III – relevante KI-Systeme bewusst prüfen: Kreditscoring (Nr. 5), ggf. Biometrie oder Preisbildung in der Versicherung
- Abgrenzung nutzen: Systeme zur Aufdeckung von Finanzbetrug sind von der Hochrisiko-Einstufung des Kreditscorings ausgenommen
BaFin, DORA und EU AI Act: drei Regelwerke, ein Nachweisproblem
Finanzdienstleister dokumentieren Modelle und IKT-Risiken bereits heute. Der EU AI Act verlangt keine Parallelwelt – aber er verlangt, dass KI-spezifische Pflichten nachweisbar an bestehende Prozesse andocken.
MaRisk / BAIT
Modell-Governance, Auslagerungssteuerung und interne Kontrollen existieren bereits. Ordnen Sie KI-Systeme diesen Prozessen zu, statt neue Silos zu bauen – der AI Act ergänzt Risikoklasse, Zweckbindung und menschliche Aufsicht.
DORA
DORA adressiert IKT-Risiken und Drittanbieter-Steuerung. Für zugekaufte KI (Scoring-Dienste, Betrugs-APIs) überschneiden sich DORA-Drittparteirisiken mit den Betreiberpflichten des AI Act – ein gemeinsames Vendor-Register spart doppelte Arbeit.
EU AI Act
Ergänzt Risikoeinstufung nach Anhang III, technische Dokumentation, Logging und menschliche Aufsicht. Für Hochrisiko-Systeme wie Kreditscoring gilt die Frist 2. Dezember 2027.
Ein Inventar als Klammer
Ein zentrales KI-Inventar mit Risikokontext verbindet die drei Welten: Jedes System trägt seine AI-Act-Klasse, den DORA-Drittanbieterstatus und die MaRisk-Zuordnung – auditfähig exportierbar.
FAQ
Ist Kreditscoring nach dem EU AI Act Hochrisiko?
Ja. KI-Systeme zur Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen sind in Anhang III Nr. 5 als Hochrisiko eingestuft. Ausgenommen sind Systeme, die der Aufdeckung von Finanzbetrug dienen.
Gilt Betrugserkennung als Hochrisiko-KI?
In der Regel nein: Anhang III nimmt KI-Systeme zur Aufdeckung von Finanzbetrug ausdrücklich von der Hochrisiko-Einstufung des Kreditscorings aus. Prüfen Sie aber den konkreten Einsatzzweck – Systeme mit anderer Entscheidungswirkung können anders einzustufen sein.
Wie überschneiden sich DORA und EU AI Act?
DORA regelt IKT-Risiken und Drittanbieter-Management, der AI Act die KI-spezifischen Pflichten. Bei zugekauften KI-Diensten treffen beide zusammen: Drittparteirisiko nach DORA plus Betreiberpflichten nach AI Act. Ein gemeinsames Register für KI-Systeme und Anbieter deckt beides ab.
Ersetzt SimpleAct die Bankenaufsicht oder Rechtsberatung?
Nein. SimpleAct unterstützt den EU-AI-Act-Teil (Inventar, Risikoeinstufung, Dokumentation, Export). Für bankaufsichtsrechtliche Fragen und verbindliche Einordnungen ziehen Sie Ihre Spezialisten hinzu.
Strukturierte Erfassung für regulierte Umgebungen
Führen Sie KI-Systeme in einem Inventar zusammen und dokumentieren Sie Risikoklassen nachvollziehbar.
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