Verarbeitungsverzeichnis
Das Verzeichnis nach Art. 30 DSGVO – verknüpft mit Ihren KI-Systemen.
Das Verarbeitungsverzeichnis ist das Dokument, nach dem eine Aufsichtsbehörde als Erstes fragt. Es ist zugleich das Bindeglied zwischen Datenschutz und AI Act: Jeder Eintrag lässt sich mit einem KI-System verknüpfen, und damit wird aus zwei getrennten Listen eine Sicht, in der Sie zu jedem System die Datenverarbeitung sehen – und zu jeder Verarbeitung das System.
Auf einen Blick
- Enthalten ab
- Professional
- Wo in der App
- Datenschutz → Verarbeitungsverzeichnis
- Ergebnis
- Vollständiges VVT, exportierbar als CSV und Teil des DSGVO-Gesamtexports
- Rechtsbezug
- Art. 30 DSGVO
- API
- /api/v1/processing-records
Was ein Eintrag enthält
| Bereich | Felder |
|---|---|
| Zweck und Rechtsgrundlage | Bezeichnung, Zweck, Rechtsgrundlage und ergänzende Erläuterung. Die Erläuterung ist bei berechtigtem Interesse faktisch Pflicht – dort erwartet die Behörde die Abwägung. |
| Betroffene und Daten | Kategorien betroffener Personen, Datenkategorien und – getrennt geführt – besondere Kategorien nach Art. 9. Dazu die Datenquelle. |
| Empfänger und Transfer | Empfängerkategorien, Kennzeichen für Drittlandtransfer samt Garantien sowie die Liste der beteiligten Auftragsverarbeiter aus dem Vendor Register. |
| Aufbewahrung | Aufbewahrungsfrist als Text und zusätzlich in Tagen, dazu das Löschkonzept. Die Angabe in Tagen ist die Grundlage der Löschfristenübersicht. |
| Verantwortlichkeit | Rolle (Verantwortlicher, gemeinsam Verantwortlicher, Auftragsverarbeiter), Name und Anschrift des Verantwortlichen, zuständige Aufsichtsbehörde, verantwortliche Person mit E-Mail. |
| Automatisierte Entscheidungen | Kennzeichen plus Beschreibung. Das ist das Feld, an dem sich Art. 22 DSGVO und der AI Act treffen – wenn hier „ja" steht, hat das System fast immer erhöhte Anforderungen. |
| Sicherheit und Prüfung | Zusammenfassung der TOMs, verknüpftes KI-System, nächster Prüftermin und Datum der letzten Prüfung. |
Rechtsgrundlagen
Sechs feste Werte: dieselben wie in Art. 6 Abs. 1 DSGVO, kein Freitext. Eine Verarbeitung kann auf mehreren Grundlagen beruhen; die App führt sie als Liste.
| Wert | Bedeutung |
|---|---|
| CONSENT | Einwilligung der betroffenen Person. |
| CONTRACT | Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen. |
| LEGAL_OBLIGATION | Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung. |
| VITAL_INTERESTS | Schutz lebenswichtiger Interessen. |
| PUBLIC_INTEREST | Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse. |
| LEGITIMATE_INTERESTS | Berechtigtes Interesse. Hier gehört die Interessenabwägung in die Erläuterung – ohne sie ist der Eintrag unvollständig. |
Status-Modell
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| DRAFT | In Arbeit – noch nicht Teil des vorzeigbaren Verzeichnisses. |
| IN_REVIEW | Zur Prüfung beim Datenschutzbeauftragten oder der Fachabteilung. |
| APPROVED | Freigegeben und gültig. Das ist der Zustand, in dem ein Eintrag sein sollte. |
| ARCHIVED | Verarbeitung eingestellt. Der Eintrag bleibt erhalten – die Rechenschaftspflicht endet nicht mit der Verarbeitung. |
Die Lückenliste
Eine eigene Ansicht zeigt Ihnen alle KI-Systeme, zu denen es noch keinen VVT-Eintrag gibt. Das ist der schnellste Weg, das Verzeichnis vollständig zu bekommen: Sie arbeiten eine Liste ab, statt zu raten, was fehlt.
Verknüpfungen werden geprüft
Verweise auf ein KI-System oder auf Auftragsverarbeiter müssen zu Ihrer Organisation gehören. Eine ID, die es nicht gibt oder die einer anderen Organisation gehört, lässt den Speichervorgang scheitern – der Eintrag wird nicht mit einem toten Verweis gespeichert.
Weitere Art.-30-Angaben
Neben den Grundfeldern hält ein Eintrag fest, was eine Behörde bei näherem Hinsehen fragt:
- Mehrere Rechtsgrundlagen je Verarbeitung, bei besonderen Kategorien die Ausnahme nach Art. 9 Abs. 2 lit. a–j, bei Straftatendaten die Grundlage nach Art. 10.
- Nationale Grundlagen (§ 22, § 24, § 26 Abs. 1 und 3 BDSG) und die konkrete Norm bei rechtlicher Verpflichtung.
- Interessenabwägung bei berechtigtem Interesse, mit einem eigenen Text für die Datenschutzhinweise.
- Endgerätezugriff nach § 25 TDDDG (Einwilligung oder unbedingt erforderlich), Minderjährige mit Altersprüfung.
- Empfängerarten, Übermittlungsmechanismus, Modul der Standardvertragsklauseln und Fall nach Art. 49 bei Drittlandtransfer.
- Ergebnis des DSFA-Screenings: es fließt in die DSB-Pflichtprüfung ein.
- Stammdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des EU-Vertreters kommen aus dem Profil im Bereich Datenschutzbeauftragter.
Vorlagen
Für typische Verarbeitungen gibt es 18 Vorlagen, die einen Eintrag mit Zweck, Kategorien, Rechtsgrundlagen und Fristen vorbefüllen: Lohnabrechnung, Personalakte, Zeiterfassung, Bewerbermanagement, Dienstreisen, CRM und Vertrieb, Kundenbuchhaltung, Kunden-App, Fernwartung und IoT, Kundenschulungen, Website-Hosting, Website-Analyse, eingebettete Website-Inhalte, Kontaktformular, Newsletter, IT-Betrieb, Videoüberwachung und konzernweite Shared Services. Prüfen und passen Sie jede Vorlage an Ihre tatsächliche Verarbeitung an.
Löschfristen-Bibliothek
Für die Aufbewahrungsfrist bietet die App eine Bibliothek gesetzlicher Fristen (Stand 01.01.2025). „Aus Bibliothek übernehmen“ setzt Text und Tage; prüfen Sie die Frist für Ihre Unterlagen. Die Normen sind deutsches Recht.
| Eintrag | Norm |
|---|---|
| Buchungsbelege | § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 HGB |
| Bücher und Jahresabschlüsse | § 147 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 HGB |
| Handels- und Geschäftsbriefe | § 147 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 3 AO; § 257 Abs. 1 Nr. 2, 3, Abs. 4 HGB |
| Lohnkonto | § 41 Abs. 1 S. 9 EStG; § 147 Abs. 3 AO |
| Bewerbungsunterlagen | § 15 Abs. 4 AGG; § 61b Abs. 1 ArbGG |
| Arbeitszeitnachweise | § 16 Abs. 2 ArbZG |
| Personalakte | §§ 195, 199 BGB (Regelverjährung) |
| Server-Logs mit IP-Adressen | Art. 5 Abs. 1 lit. c, e DSGVO |
| Videoaufzeichnungen | Art. 5 Abs. 1 lit. c, e, Art. 17 DSGVO; DSK-Orientierungshilfe |
| Double-Opt-in-Nachweis | Art. 7 Abs. 1 DSGVO; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG; § 195 BGB |