Zum Inhalt springen
SimpleAct Logo

Kostenlose Vorlage · Excel

Stand: 3. Oktober 2026 · nach Digital Omnibus

KI-Register & KI-Inventar Vorlage (Excel, kostenlos)

Eine Tabelle, in der jedes KI-System Ihres Unternehmens mit Zweck, Rolle, Risikoklasse und Verantwortlichen steht – das ist die Grundlage für fast jede Pflicht aus der KI-Verordnung. Hier laden Sie unsere Excel-Vorlage herunter: 24 Spalten, Dropdowns für Risikoklasse, Rolle und Status, drei ausgefüllte Beispielzeilen und eine Anleitung. Ohne E-Mail-Adresse.

XLSX · 32 KB · ohne Anmeldung
  • Dropdowns für Risikoklasse, Rolle, Status
  • 3 Beispielzeilen + Anleitung
  • Kopfzeile fixiert, Filter aktiv
app.simpleact.de

KI-Register

Demo Organisation GmbH · Vorschau der Vorlage

A
SimpleAct_KI_Register_Vorlage_DE.xlsx Filter
BK
1KI-SystemRisikoklasse
2Microsoft 365 CopilotMinimal
3Bewerber-Screening-ToolHochrisiko
4Kundenservice-ChatbotTransparenzpflicht
5…

3 Beispielzeilen · 300 leere Zeilen mit Dropdowns

Grundlagen

Was ein KI-Register ist – und warum Sie eins brauchen

Ein KI-Register, oft auch KI-Inventar oder AI Inventory genannt, ist eine zentrale Liste aller KI-Systeme, die Ihr Unternehmen nutzt, entwickelt oder anbietet. Pro System hält es fest, wofür es eingesetzt wird, wer es verantwortet, welche Daten hineinfließen, wen die Ergebnisse betreffen und in welche Risikoklasse der KI-Verordnung es fällt.

Ehrlich gesagt: Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) schreibt ein allgemeines „KI-Register“ nicht ausdrücklich vor. Sie knüpft aber fast jede Pflicht an das einzelne System und seinen Zweck. Welche Maßnahmen zur KI-Kompetenz sinnvoll sind (Art. 4), ob eine verbotene Praktik vorliegt (Art. 5), ob ein System hochriskant ist (Art. 6 und Anhang III), welche Betreiberpflichten greifen (Art. 26) und wo ein Transparenzhinweis nötig ist (Art. 50) – all das können Sie nur beantworten, wenn Sie wissen, welche Systeme überhaupt im Einsatz sind.

Das Register ist deshalb kein Selbstzweck, sondern die Arbeitsgrundlage: Es zeigt, wo Handlungsbedarf besteht, und dient als Nachweis, dass Sie sich systematisch mit Ihrem KI-Einsatz befasst haben. Wenn eine Aufsichtsbehörde, ein Kunde im Rahmen eines Lieferantenaudits oder der Betriebsrat fragt, welche KI im Haus läuft, haben Sie die Antwort in einer Datei.

Mit dem Digital Omnibus (VO (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) haben sich einige Fristen verschoben: Die Pflichten für Hochrisiko-KI nach Anhang III gelten erst ab 2. Dezember 2027. Andere Pflichten laufen dagegen längst – die Verbote nach Art. 5 seit Februar 2025, die Transparenzpflichten nach Art. 50 seit August 2026. Art. 4 wurde neu gefasst: Unternehmen müssen Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ergreifen, statt ein bestimmtes Niveau sicherzustellen. Für alle diese Punkte ist das Register der Ausgangspunkt.

Vorschau

So sieht die Vorlage ausgefüllt aus

Unten sehen Sie alle Spalten der Excel-Datei mit vier Beispielzeilen für eine fiktive „Demo Organisation GmbH“. Die Werte sind plausible Beispiele, keine rechtliche Bewertung der genannten Produkte – die Einordnung hängt immer vom konkreten Einsatz in Ihrem Unternehmen ab.

Beispieldaten · Demo Organisation GmbH · keine Rechtsberatung KernfeldTabelle seitlich scrollen →
So sieht die Vorlage ausgefüllt aus
IDKI-System / ToolHersteller / LieferantAbteilungEinsatzzweckRolleNutzergruppeBetroffene PersonenPersonenbez. DatenEingabedatenRisikoklasseBegründungAnhang-III-BereichTransparenz (Art. 50)Menschliche AufsichtVerantwortlichStatusKI-KompetenzVVT / DSFAAVV / VertragIm Einsatz seitLetzte PrüfungNächste PrüfungBemerkungen
KI-001BeispielChatGPT TeamOpenAIMarketingEntwürfe für Blogartikel, Social-Media-Texte und ÜbersetzungenBetreiber8 PersonenKeine Entscheidungen über PersonenNeinÖffentliche Produktinfos, interne Briefings ohne PersonenbezugMinimalTexterstellung ohne Anhang-III-Zweck. Bei veröffentlichten Texten zu Themen öffentlichen Interesses ohne redaktionelle Prüfung Art. 50 Abs. 4 beachten.Kein Anhang-III-BereichNoch prüfenRedaktion prüft vor VeröffentlichungLeitung MarketingFreigegebenErledigt–Vorhanden01.02.202515.09.202615.09.2027Richtlinie: keine Kundendaten eingeben
KI-002BeispielMicrosoft 365 CopilotMicrosoftAlle AbteilungenE-Mails und Besprechungen zusammenfassen, Textentwürfe in Word und OutlookBetreiberca. 120 PersonenBeschäftigte, Kundschaft (in E-Mails)JaE-Mails, Chats, Dokumente im TenantMinimalAllgemeine Büroassistenz, keine Entscheidungen über Personen, kein Anhang-III-Zweck.Kein Anhang-III-BereichNicht einschlägigNutzende prüfen jeden EntwurfLeitung ITFreigegebenTeilweiseVVT-014Vorhanden01.03.202515.09.202615.03.2027Betriebsrat eingebunden
KI-003BeispielBewerber-Screening-ToolBeispielanbieter HR-SoftwarePersonalBewerbungen nach Passung sortieren, InterviewvorschlägeBetreiber6 RecruiterBewerbendeJaLebensläufe, Anschreiben, ZeugnisseHochrisikoAuswahl von Bewerbenden fällt unter Anhang III Nr. 4. Betreiberpflichten nach Art. 26 ab 2. Dezember 2027.Nr. 4 BeschäftigungNicht einschlägigRecruiter entscheiden, keine automatischen AbsagenLeitung PersonalIn PrüfungOffenVVT-021 / DSFA-003Vorhanden15.01.202620.09.202620.12.2026Betriebsanleitung anfordern
KI-004BeispielKundenservice-ChatbotEigenentwicklung auf SprachmodellKundenserviceFragen zu Lieferstatus und Rückgabe beantwortenAnbieterService-Team (Pflege)KundschaftJaBestellnummer, ChatverlaufTransparenzpflichtInteragiert direkt mit Menschen: Hinweis auf KI nach Art. 50 Abs. 1. Kein Anhang-III-Zweck.Kein Anhang-III-BereichJa – KI-InteraktionÜbergabe an Mitarbeitende auf WunschLeitung KundenservicePilotErledigtVVT-030Vorhanden01.06.202601.09.202601.03.2027Hinweistext im Chatfenster
Excel-Vorlage herunterladenXLSX · 32 KB · ohne Anmeldung

Felder

Kernfelder und Zusatzfelder – was wirklich rein muss

Nicht jedes Feld ist für jedes System gleich wichtig. Die 13 Kernfelder sollten Sie für jedes KI-System ausfüllen, auch für das kleine Übersetzungstool. Die Zusatzfelder werden relevant, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, Menschen direkt mit der KI interagieren oder ein Anhang-III-Bereich berührt ist.

FeldTypWarum es in die Vorlage gehörtRechtsbezug
IDKernfeldEindeutige Kennung, bleibt gleich, auch wenn sich der Name ändert. Erlaubt Verweise aus Verträgen, Tickets und VVT.–
KI-System / ToolKernfeldProdukt- oder Projektname, bei Bedarf mit Lizenz oder Version.Art. 3 Nr. 1 KI-VO
Hersteller / LieferantKernfeldZeigt, von wem Sie Betriebsanleitung, Dokumentation und Updates bekommen.Art. 25 KI-VO
AbteilungKernfeldOrdnet das System einem Fachbereich zu und macht Ansprechpartner sichtbar.–
EinsatzzweckKernfeldDer Zweck entscheidet über die Risikoklasse – nicht das Produkt. Dasselbe Tool kann je nach Zweck minimal oder hochriskant sein.Art. 6, Anhang III KI-VO
RolleKernfeldBetreiber und Anbieter haben sehr unterschiedliche Pflichten. Wer ein System unter eigenem Namen anbietet, wird zum Anbieter.Art. 3 Nr. 3 und 4 KI-VO
NutzergruppeZusatzfeldGrundlage für zielgerichtete Schulungen und Einweisungen.Art. 4 KI-VO
Betroffene PersonenKernfeldZeigt, ob Entscheidungen über Menschen fallen – ein Kernindikator für Hochrisiko und für Informationspflichten.Art. 26, 27 KI-VO
Personenbez. DatenKernfeldSchlägt die Brücke zur DSGVO: VVT-Eintrag, Auftragsverarbeitung, ggf. Folgenabschätzung.Art. 30 DSGVO
EingabedatenZusatzfeldMacht sichtbar, welche Informationen das Unternehmen verlassen und wie relevant und repräsentativ die Eingaben sind.Art. 26 KI-VO, Art. 5 DSGVO
RisikoklasseKernfeldVerboten, Hochrisiko, Transparenzpflicht oder minimal. Neue Einträge starten mit „Noch nicht bewertet“.Art. 5, 6, 50 KI-VO
BegründungKernfeldDie Einstufung muss nachvollziehbar sein. Wer die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 nutzt, muss sie dokumentieren.Art. 6 Abs. 3 und 4 KI-VO
Anhang-III-BereichZusatzfeldDie acht Bereiche in Anhang III sind die häufigste Quelle für Hochrisiko-Fälle in Unternehmen.Anhang III KI-VO
Transparenz (Art. 50)ZusatzfeldChatbots, generierte Inhalte und Deepfakes brauchen Hinweise oder Markierungen – seit 2. August 2026.Art. 50 KI-VO
Menschliche AufsichtZusatzfeldBeschreibt, wer Ergebnisse prüft, bevor sie wirken. Für Hochrisiko-KI Pflicht des Betreibers.Art. 14, 26 KI-VO
VerantwortlichKernfeldOhne benannte Person veraltet jeder Eintrag. Eine Rolle reicht, besser ist ein Name.–
StatusKernfeldVon „Idee / Anfrage“ bis „Außer Betrieb“ – so sehen Sie auch geplante und abgelehnte Tools.–
KI-KompetenzZusatzfeldHält fest, ob Nutzende geschult oder eingewiesen sind – der praktische Nachweis für Art. 4.Art. 4 KI-VO n. F.
VVT / DSFAZusatzfeldVerweis auf Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und Folgenabschätzung, damit KI- und Datenschutzdoku zusammenpassen.Art. 30, 35 DSGVO
AVV / VertragZusatzfeldZeigt Lücken bei Auftragsverarbeitung und Nutzungsbedingungen.Art. 28 DSGVO
Im Einsatz seitZusatzfeldRelevant für Übergangsregeln bei Systemen, die vor einem Stichtag in Betrieb gingen.Art. 111 KI-VO
Letzte PrüfungKernfeldBelegt, dass das Register gepflegt wird.–
Nächste PrüfungKernfeldPlant die Wiedervorlage ein – spätestens nach zwölf Monaten, bei kritischen Systemen früher.–
BemerkungenZusatzfeldOffene Fragen, Entscheidungen, Links zur Dokumentation.–

„Kern“ ist unsere Empfehlung für ein belastbares Register, keine Vorgabe der Verordnung. Ein festes Format schreibt die KI-VO nicht vor.

Anleitung

Das KI-Register in 6 Schritten befüllen

So kommen Sie von einer leeren Tabelle zu einem Register, das Sie einer Prüferin zeigen können. Für ein mittelständisches Unternehmen mit 10 bis 30 Tools sind das erfahrungsgemäß zwei bis vier Wochen nebenher.

  1. Verantwortung und Umfang klären

    Legen Sie fest, wer das Register führt – häufig IT, Compliance oder Datenschutz – und wer in den Fachbereichen zuarbeitet. Definieren Sie, was als KI-System zählt: im Zweifel eher mehr erfassen. Auch eingebaute KI-Funktionen in bestehender Software gehören dazu.

    Ergebnis: Owner benannt, Definition abgestimmt

  2. Systeme einsammeln

    Gehen Sie mehrere Quellen durch: Einkaufs- und Lizenzlisten, Single-Sign-on- und Browser-Erweiterungs-Übersichten, Firewall- oder Proxy-Logs und eine kurze Umfrage in jeder Abteilung. Fragen Sie nicht „Nutzen Sie KI?“, sondern „Welche Tools schreiben, übersetzen, fassen zusammen oder bewerten für Sie?“

    Ergebnis: Rohliste aller Kandidaten

  3. Eine Zeile je Einsatzzweck anlegen

    Tragen Sie die Kernfelder ein. Wird ein Tool für deutlich unterschiedliche Zwecke genutzt – etwa ein Sprachmodell im Marketing und in der Bewerberauswahl –, legen Sie zwei Zeilen an. Die Risikoklasse hängt am Zweck, nicht am Produkt.

    Ergebnis: Register mit Kernfeldern

  4. Risikoklasse vorläufig einordnen

    Prüfen Sie in dieser Reihenfolge: Liegt eine verbotene Praktik nach Art. 5 vor? Fällt der Zweck unter Anhang III oder ist das System Teil eines regulierten Produkts? Gibt es Transparenzpflichten nach Art. 50? Sonst: minimal. Schreiben Sie die Begründung in ein bis zwei Sätzen dazu. Unklare Fälle bleiben „Noch nicht bewertet“ und bekommen einen kurzen Prüftermin.

    Ergebnis: Risikoklasse mit Begründung

  5. Pflichten und Maßnahmen ableiten

    Aus jeder Zeile folgt etwas: Schulung oder Einweisung der Nutzergruppe (Art. 4), ein Hinweistext für den Chatbot (Art. 50), Betriebsanleitung und menschliche Aufsicht für Hochrisiko-Systeme (Art. 26), ein VVT-Eintrag und ein AVV für personenbezogene Daten. Halten Sie offene Punkte in „Bemerkungen“ fest oder verlinken Sie Ihr Ticket-System.

    Ergebnis: Maßnahmenliste je System

  6. Freigeben und Wiedervorlage planen

    Lassen Sie das Register von der Geschäftsleitung oder dem zuständigen Gremium zur Kenntnis nehmen und setzen Sie für jede Zeile „Nächste Prüfung“. Ab jetzt gilt: Kein neues KI-Tool ohne Zeile im Register – am einfachsten, indem Einkauf und IT-Freigabe den Eintrag voraussetzen.

    Ergebnis: Freigegebenes Register mit Prüfterminen

Interaktiv

Register-Zeile live zusammenbauen

Beschreiben Sie ein KI-Tool in vier Angaben. Rechts entsteht der passende Registereintrag mit einer groben Einordnung der Risikoklasse und den nächsten Schritten – zum Übernehmen in die Excel-Vorlage.

Ihre Rolle
Wofür wird es eingesetzt?
Personenbezogene Daten?
app.simpleact.de

Neuer Registereintrag

Vorschau · Spalten wie in der Excel-Vorlage

A

Neues KI-Tool

Marketing · Betreiber

Wofür wird es eingesetzt?

Grobe Orientierung auf Basis Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung. Die verbindliche Einordnung hängt vom konkreten System und Einsatz ab.

Praxis

10 typische KI-Tools im Unternehmen – und wie sie häufig eingeordnet werden

Diese Tools tauchen in fast jedem Register auf. Die Einordnung ist eine typische Ausgangslage, keine Bewertung des Produkts: Entscheidend ist, wofür Ihr Unternehmen es einsetzt.

Tool / KategorieTypische RolleHäufige EinordnungWorauf Sie achten sollten
ChatGPT, Claude, Gemini (Chat)Betreibermeist minimalJe nach Nutzung: Werden Bewerbungen oder Personen damit bewertet, ändert sich die Einordnung. Nutzungsregeln und Schulung festlegen.
Microsoft 365 CopilotBetreibermeist minimalZugriff auf alle Daten im Tenant – Berechtigungen, VVT und Betriebsrat sind die eigentlichen Themen.
DeepL und andere ÜbersetzerBetreiberminimalPrüfen, ob vertrauliche oder personenbezogene Texte übersetzt werden und welche Lizenz das abdeckt.
GitHub Copilot, Code-AssistentenBetreiberminimalLizenz- und Quellcode-Fragen, Umgang mit Geheimnissen im Code.
Bildgeneratoren (z. B. Midjourney)Betreiberhäufig TransparenzpflichtVeröffentlichte Deepfakes müssen offengelegt werden (Art. 50 Abs. 4).
Meeting-Assistenten / TranskriptionBetreibermeist minimalFunktionen zur Stimmungs- oder Emotionsanalyse von Beschäftigten sind nach Art. 5 verboten – abschalten.
Chatbot auf der WebsiteBetreiber oder AnbieterTransparenzpflichtHinweis auf KI-Interaktion. Wer den Bot unter eigenem Namen baut, kann Anbieter sein.
Bewerbermanagement mit KI-RankingBetreiberhäufig HochrisikoAnhang III Nr. 4. Betreiberpflichten ab 2. Dezember 2027, Vorbereitung lohnt jetzt.
Lead-Scoring im CRMBetreibermeist minimalBewertet Vertriebschancen, nicht Zugang zu wesentlichen Leistungen – DSGVO-Profiling trotzdem prüfen.
Bonitäts- oder KreditscoringBetreiberHochrisiko bei natürlichen PersonenAnhang III Nr. 5. Ausgenommen ist die reine Betrugserkennung.

Vereinfachte Übersicht, keine Rechtsberatung. „Häufig“ heißt: in der typischen Nutzung – Ihr konkreter Einsatz kann anders zu bewerten sein.

Pflege

Wann das Register aktualisiert werden muss

Ein Register, das einmal angelegt und dann vergessen wird, ist nach einem halben Jahr wertlos. Feste Auslöser sorgen dafür, dass es aktuell bleibt:

  • 01

    Neues Tool oder neue Lizenz

    Jede Beschaffung, jede Testversion und jede freigeschaltete KI-Funktion in bestehender Software bekommt eine Zeile – bevor sie produktiv geht.

  • 02

    Neuer Einsatzzweck

    Wird ein Tool plötzlich für Personalentscheidungen oder im Kundenkontakt genutzt, kann sich die Risikoklasse ändern. Lieber eine zweite Zeile anlegen.

  • 03

    Wesentliches Update

    Neue Modelle, neue Datenquellen oder neue Automatisierungsstufen beim Anbieter: Begründung der Einstufung prüfen.

  • 04

    Vorfall oder Beschwerde

    Fehlentscheidungen, Datenabfluss oder Beschwerden Betroffener sind ein Anlass, den Eintrag und die menschliche Aufsicht zu überprüfen.

  • 05

    Rechtliche Änderung

    Neue Leitlinien der Kommission, Änderungen wie der Digital Omnibus oder neue Stichtage – etwa der 2. Dezember 2027 für Anhang III.

  • 06

    Außerbetriebnahme

    Tools nicht löschen, sondern auf „Außer Betrieb“ setzen. So bleibt nachvollziehbar, was wann im Einsatz war.

Regelmäßiger Rhythmus

Zusätzlich zu den Auslösern empfiehlt sich eine vollständige Durchsicht mindestens einmal im Jahr, für Hochrisiko- und unklare Einträge quartalsweise. Die Spalten „Letzte Prüfung“ und „Nächste Prüfung“ machen das sichtbar – über den Filter finden Sie überfällige Einträge in Sekunden.

Abgrenzung

Internes Register vs. EU-Datenbank

Die KI-Verordnung kennt eine öffentliche EU-Datenbank für Hochrisiko-KI (Art. 71). Das ist etwas anderes als Ihr internes Register – die beiden werden oft verwechselt.

AspektInternes KI-RegisterEU-Datenbank (Art. 49, 71)
Wer führt es?Ihr Unternehmen selbstDie EU-Kommission
Was wird erfasst?Alle KI-Systeme, auch minimales RisikoNur Hochrisiko-KI nach Anhang III (und Systeme mit Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3)
Wer trägt ein?Interne VerantwortlicheAnbieter vor dem Inverkehrbringen; Betreiber, die Behörden sind, für ihre Nutzung
SichtbarkeitIntern, auf Anfrage für PrüferGrößtenteils öffentlich
Rechtliche GrundlageKeine ausdrückliche Pflicht – praktische Grundlage für Art. 4, 5, 26, 50Ausdrückliche Registrierungspflicht

Für die meisten Unternehmen, die KI als Betreiber einsetzen, bleibt es beim internen Register. Die Registrierung in der EU-Datenbank betrifft vor allem Anbieter von Hochrisiko-Systemen und öffentliche Stellen.

Schatten-KI

Schatten-KI finden: die Tools, die niemand gemeldet hat

In fast jedem Unternehmen nutzen Mitarbeitende KI-Tools, die nie offiziell eingeführt wurden – meist aus guten Gründen, aber ohne Prüfung. Ein Register, das nur die bekannten Lizenzen enthält, ist unvollständig. So kommen Sie an die übrigen:

  • Kurze, straffreie Umfrage
    Fragen Sie jede Abteilung nach konkreten Aufgaben statt nach „KI“. Sagen Sie dazu, dass es um Überblick geht und nicht um Sanktionen – sonst bleiben die Antworten aus.
  • Kreditkarten- und Spesenabrechnungen
    Kleine Monatsabos für KI-Dienste laufen oft über private oder Firmenkreditkarten an der IT vorbei.
  • SSO, Browser-Erweiterungen und OAuth-Freigaben
    Viele Tools melden sich per „Mit Microsoft/Google anmelden“ an oder laufen als Browser-Plugin. Die Übersichten der Identitäts- und Endpoint-Verwaltung zeigen sie.
  • Netzwerk- und Proxy-Logs
    Zugriffe auf bekannte KI-Domains geben einen Eindruck von Umfang und Abteilungen – datenschutzkonform ausgewertet und mit dem Betriebsrat abgestimmt.
  • KI-Funktionen in bestehender Software
    CRM, Ticketsystem, Office-Suite und HR-Software haben oft KI-Funktionen nachgerüstet. Prüfen Sie Release-Notes und Admin-Einstellungen.

Grenzen

Reicht Excel? Wo die Vorlage stark ist – und wo nicht

Für den Start ist eine Tabelle oft genau richtig: schnell, vertraut, ohne Beschaffung. Mit wachsender Zahl an Systemen und Beteiligten stößt sie an Grenzen.

  • Bis etwa 20–30 Systeme gut handhabbar
  • Sofort einsatzbereit, keine IT-Freigabe nötig
  • Einfach zu teilen und zu exportieren
  • Dropdowns verhindern Wildwuchs bei den Werten

Keine Historie

Wer hat die Risikoklasse wann und warum geändert? Excel zeigt nur den letzten Stand – für Nachweise ist die Änderungshistorie oft wichtiger als der Wert selbst.

Keine Erinnerungen

Prüftermine stehen in einer Spalte, aber niemand wird erinnert. Überfällige Einträge fallen erst auf, wenn jemand filtert.

Versionen und Zugriff

Kopien per E-Mail, parallele Bearbeitung, kein Rollenkonzept: Nach ein paar Monaten gibt es mehrere „aktuelle“ Fassungen.

Keine Verknüpfung

Schulungsnachweise, Dokumentation, Verträge und VVT liegen woanders. Das Register verweist nur darauf.

Wenn Sie an diese Grenzen stoßen, übernimmt SimpleAct dieselbe Struktur als Software: KI-Inventar mit Risikoeinstufung, Verantwortlichen, Erinnerungen, Audit-Historie und Export.

KI-Inventar in SimpleAct ansehen

Open-Source Framework

simpleact-ai-system-inventory

Open-Source KI-Inventar-Template: strukturierte Erfassung aller KI-Systeme mit Pflichtfeldern nach EU AI Act.

Auf GitHub ansehen

FAQ

Häufige Fragen zum KI-Register

Nicht ausdrücklich. Die KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) schreibt kein allgemeines internes „KI-Register“ in einem bestimmten Format vor. Sie verlangt aber Pflichten, die Sie ohne Überblick über Ihre KI-Systeme kaum erfüllen können: Maßnahmen zur KI-Kompetenz (Art. 4), das Vermeiden verbotener Praktiken (Art. 5), die Einstufung von Hochrisiko-KI (Art. 6), Betreiberpflichten (Art. 26) und Transparenzpflichten (Art. 50). Das Register ist die praktische Grundlage dafür – und der einfachste Nachweis, dass Sie sich damit befasst haben.
Ja, wir empfehlen das. Auch wenn diese Tools in der typischen Büro-Nutzung meist kein hohes Risiko darstellen, gelten Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 5 (Verbote) für jedes KI-System. Außerdem verarbeiten sie oft personenbezogene Daten, was DSGVO-Pflichten auslöst. Und die Einordnung hängt vom Zweck ab: Nutzt jemand ChatGPT, um Bewerbungen zu bewerten, wird aus einem unkritischen Eintrag schnell ein Anhang-III-Fall.
Die Verordnung nennt keinen Rhythmus. Bewährt hat sich: anlassbezogen bei jedem neuen Tool, neuem Einsatzzweck, wesentlichen Update oder Vorfall – plus eine vollständige Durchsicht mindestens einmal im Jahr, bei Hochrisiko- und unklaren Einträgen quartalsweise. Die Spalten „Letzte Prüfung“ und „Nächste Prüfung“ in der Vorlage machen das nachvollziehbar.
Das legen Sie selbst fest. Häufig führt eine zentrale Stelle das Register – Compliance, IT, Datenschutz oder ein KI-Beauftragter –, während jede Abteilung für ihre Einträge zuarbeitet und pro System eine verantwortliche Person benannt wird. Wichtig ist, dass beides klar geregelt ist; die Gesamtverantwortung liegt wie bei anderen Compliance-Themen bei der Geschäftsleitung.
Für den Einstieg und für kleinere Bestände ja. Die KI-Verordnung schreibt kein Werkzeug vor. Wichtig sind vollständige, nachvollziehbare und aktuelle Inhalte. Excel stößt an Grenzen, wenn viele Personen mitarbeiten, eine Änderungshistorie gebraucht wird oder Prüftermine automatisch nachgehalten werden sollen – dann lohnt sich eine Software-Lösung.
KI-Register und KI-Inventar meinen in der Praxis dasselbe: eine Liste aller KI-Systeme mit Zweck, Rolle, Risikoklasse und Verantwortlichen. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) nach Art. 30 DSGVO ist etwas anderes: Es beschreibt Verarbeitungen personenbezogener Daten, unabhängig davon, ob KI im Spiel ist. Beide überschneiden sich, wenn ein KI-System personenbezogene Daten verarbeitet – deshalb hat die Vorlage eine Spalte für die VVT-Referenz.
Nein, das interne Register reichen Sie nicht ein. Davon zu unterscheiden ist die EU-Datenbank nach Art. 71: Dort registrieren Anbieter ihre Hochrisiko-Systeme nach Anhang III vor dem Inverkehrbringen, und öffentliche Stellen als Betreiber ihre Nutzung (Art. 49). Auf Anfrage einer Aufsichtsbehörde sollten Sie Ihr internes Register aber vorlegen können.
Ja. Sie können Spalten ergänzen oder entfernen, Dropdown-Werte im Blatt „Listen“ erweitern und die Datei im eigenen Unternehmen frei nutzen. Die Vorlage ist eine Arbeitshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung.

Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter. E-Mail schreiben · 7 Tage testen (Kreditkarte nötig)

Quellen und Stand

Zuletzt geprüft am · Redaktion SimpleAct

Diese Seite und die Vorlage dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut im Amtsblatt der EU.

Änderungen an dieser Seite

  • 10. Oktober 2026 – Art. 4 im Omnibus-Wortlaut (Maßnahmen zur KI-Kompetenz).
  • 3. Oktober 2026 – Neu aufgebaut: kostenlose Excel-Vorlage mit Dropdowns und Beispielzeilen, vollständige Vorschau, Feldübersicht mit Rechtsbezug, Register-Baukasten, Stand nach Digital Omnibus.
  • 23. Mai 2026 – Erste Fassung mit PDF-Vorlage.

Vom Register zur gelebten Compliance

SimpleAct führt Ihr KI-Inventar mit Risikoeinstufung, Verantwortlichen, Fristen und Audit-Historie – und erinnert, wenn eine Prüfung fällig ist.