EU AI Act · Anhang IV · Art. 11

EU AI Act Dokumentation – Leitfaden

Der EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI zur vollständigen technischen Dokumentation nach Anhang IV. Dieser Leitfaden zeigt, welche Dokumente Sie benötigen – und wie Sie diese strukturiert erstellen.

Dokumentationspflichten nach Risikoklasse

Hohes Risiko
  • Vollständige technische Dokumentation (Anhang IV)
  • Risikomanagementsystem-Dokumentation
  • Qualitätsmanagementsystem-Dokumentation
  • EU-Konformitätserklärung
  • Betriebshandbuch für Betreiber
  • Protokolle und Monitoring-Berichte
  • Konformitätsbewertungsbericht
Begrenztes Risiko
  • Dokumentation der Transparenzmaßnahmen
  • Nutzerinformationen (dass KI verwendet wird)
  • Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
Minimales Risiko
  • Interne Inventarisierung empfohlen
  • Freiwillige Verhaltenskodizes können angewandt werden

Anhang IV: Inhalt der technischen Dokumentation

1
Allgemeine Beschreibung
  • Name, Version und Beschreibung des Systems
  • Zweck und beabsichtigte Verwendung
  • Geographischer Geltungsbereich
  • Interaktion mit Hardware und Software
2
Beschreibung der Systemelemente
  • Methoden und Verfahren für Training und Validierung
  • Design-Spezifikationen und allgemeine Logik
  • Optimierungsziel und Relevanzkritik
  • Beschreibung der Systemarchitektur
3
Informationen zu Trainingsdaten
  • Beschreibung der Trainingsdatensätze
  • Datenaufbereitungsverfahren
  • Maßnahmen zur Bias-Erkennung
  • Datenqualitätskriterien
4
Validierung und Tests
  • Validierungsprotokolle und Testergebnisse
  • Metriken zur Leistungsbewertung
  • Spezifikationen für das Test-Dataset
  • Dokumentation von Testszenarien
5
Cybersicherheit
  • Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle
  • Bekannte Schwachstellen und Gegenmaßnahmen
  • Ergebnisse von Sicherheitstests
6
Lebenszyklusdokumentation
  • Versionsverwaltung und Änderungshistorie
  • Post-Market-Monitoring-Plan
  • Prozess für wesentliche Änderungen

Dokumentation in 5 Schritten

1
KI-System identifizieren
Definieren Sie das System, seinen Zweck, die betroffenen Personen und den Einsatzbereich.
2
Risikoeinstufung vornehmen
Klassifizieren Sie das System nach EU AI Act. Nur Hochrisiko-Systeme benötigen die vollständige Dokumentation nach Anhang IV.
3
Dokumentation aufbauen
Erstellen Sie alle Dokumente nach Anhang IV – systematisch, strukturiert und prüfungsfähig.
4
Konformität bewerten
Führen Sie die Konformitätsbewertung durch (intern oder durch Dritte) und stellen Sie die EU-Konformitätserklärung aus.
5
Pflegen & aktualisieren
Halten Sie die Dokumentation bei wesentlichen Änderungen aktuell. Protokolle und Monitoring-Berichte laufend ergänzen.

Aufbewahrungspflichten

Technische Dokumentation10 Jahre nach Inbetriebnahme oder Vertrieb
EU-Konformitätserklärung10 Jahre nach Inbetriebnahme oder Vertrieb
Protokolldateien (Betreiber)Mindestens 6 Monate
Marktüberwachungs-BerichteMindestens 5 Jahre

Häufige Fragen

Muss ich als Betreiber ebenfalls dokumentieren?

Ja. Betreiber (Operatoren) müssen unter Art. 26 Protokolldaten aufbewahren, wesentliche Änderungen dokumentieren und schwerwiegende Vorfälle melden.

In welcher Sprache muss die Dokumentation sein?

Die Dokumentation muss in der Amtssprache des jeweiligen EU-Mitgliedstaates vorliegen, in dem das System eingesetzt oder bereitgestellt wird.

Gilt Anhang IV auch für zugekaufte KI-Systeme?

Die Pflicht zur Erstellung liegt beim Anbieter. Als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass die Dokumentation vorhanden ist und Ihnen im Bedarfsfall zur Verfügung steht.

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