EU AI Act Dokumentation – Leitfaden
Der EU AI Act verpflichtet Anbieter von Hochrisiko-KI zur vollständigen technischen Dokumentation nach Anhang IV. Dieser Leitfaden zeigt, welche Dokumente Sie benötigen – und wie Sie diese strukturiert erstellen.
Dokumentationspflichten nach Risikoklasse
- Vollständige technische Dokumentation (Anhang IV)
- Risikomanagementsystem-Dokumentation
- Qualitätsmanagementsystem-Dokumentation
- EU-Konformitätserklärung
- Betriebshandbuch für Betreiber
- Protokolle und Monitoring-Berichte
- Konformitätsbewertungsbericht
- Dokumentation der Transparenzmaßnahmen
- Nutzerinformationen (dass KI verwendet wird)
- Kennzeichnung KI-generierter Inhalte
- Interne Inventarisierung empfohlen
- Freiwillige Verhaltenskodizes können angewandt werden
Anhang IV: Inhalt der technischen Dokumentation
- Name, Version und Beschreibung des Systems
- Zweck und beabsichtigte Verwendung
- Geographischer Geltungsbereich
- Interaktion mit Hardware und Software
- Methoden und Verfahren für Training und Validierung
- Design-Spezifikationen und allgemeine Logik
- Optimierungsziel und Relevanzkritik
- Beschreibung der Systemarchitektur
- Beschreibung der Trainingsdatensätze
- Datenaufbereitungsverfahren
- Maßnahmen zur Bias-Erkennung
- Datenqualitätskriterien
- Validierungsprotokolle und Testergebnisse
- Metriken zur Leistungsbewertung
- Spezifikationen für das Test-Dataset
- Dokumentation von Testszenarien
- Sicherheitsmaßnahmen und -protokolle
- Bekannte Schwachstellen und Gegenmaßnahmen
- Ergebnisse von Sicherheitstests
- Versionsverwaltung und Änderungshistorie
- Post-Market-Monitoring-Plan
- Prozess für wesentliche Änderungen
Dokumentation in 5 Schritten
Aufbewahrungspflichten
| Technische Dokumentation | 10 Jahre nach Inbetriebnahme oder Vertrieb |
| EU-Konformitätserklärung | 10 Jahre nach Inbetriebnahme oder Vertrieb |
| Protokolldateien (Betreiber) | Mindestens 6 Monate |
| Marktüberwachungs-Berichte | Mindestens 5 Jahre |
Häufige Fragen
Muss ich als Betreiber ebenfalls dokumentieren?
Ja. Betreiber (Operatoren) müssen unter Art. 26 Protokolldaten aufbewahren, wesentliche Änderungen dokumentieren und schwerwiegende Vorfälle melden.
In welcher Sprache muss die Dokumentation sein?
Die Dokumentation muss in der Amtssprache des jeweiligen EU-Mitgliedstaates vorliegen, in dem das System eingesetzt oder bereitgestellt wird.
Gilt Anhang IV auch für zugekaufte KI-Systeme?
Die Pflicht zur Erstellung liegt beim Anbieter. Als Betreiber müssen Sie sicherstellen, dass die Dokumentation vorhanden ist und Ihnen im Bedarfsfall zur Verfügung steht.
KI-Dokumentation mit SimpleAct
SimpleAct führt strukturiert durch alle Dokumentationsanforderungen nach EU AI Act – mit geführten Workflows, automatisch befüllten Vorlagen und Export als prüfungsfähiger PDF-Bericht.
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