Datenschutz-Awareness
Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen dokumentieren – mit Vorlagen für den Einstieg.
Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO zählt die Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden ausdrücklich zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. In einer Prüfung wird nicht gefragt, ob geschult wurde, sondern womit Sie es belegen. Dieses Modul führt genau diesen Nachweis: was, wann, mit wie vielen Personen und durch wen.
Auf einen Blick
- Enthalten ab
- Professional
- Wo in der App
- Datenschutz → Awareness
- Ergebnis
- Schulungsnachweise mit Teilnehmerzahl und Datum
- Rechtsbezug
- Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO
- API
- /api/v1/dsgvo-awareness
Maßnahmearten
Fünf feste Werte – danach wird der Nachweis gegenüber der Behörde gruppiert.
| Art | Wofür sie typisch ist |
|---|---|
| EINZELSCHULUNG | Einweisung einzelner Personen, etwa beim Eintritt oder Rollenwechsel. |
| GRUPPENTRAINING | Präsenz- oder Online-Training für eine Abteilung oder ein Team. |
| E_LEARNING | Selbstlernkurse mit Abschlusskontrolle. |
| WORKSHOP | Erarbeitendes Format, etwa zu Löschkonzepten oder Betroffenenrechten. |
| UNTERWEISUNG | Kurze verpflichtende Belehrung, oft jährlich wiederkehrend. |
Was ein Nachweis festhält
- Titel und Art der Maßnahme.
- Datum der Durchführung.
- Anzahl der Teilnehmenden und – optional – deren Namen.
- Wer geschult hat, intern oder extern.
- Ob die Maßnahme abgeschlossen ist. Eine geplante, aber nicht durchgeführte Schulung bleibt damit als offener Punkt sichtbar.
- Notizen – etwa Inhalte, verwendete Materialien oder besondere Vorkommnisse.
Vorlagen für den Einstieg
Das Modul liefert Schulungsvorlagen mit vorgeschlagener Agenda und empfohlener Dauer in Minuten – in der Sprache, die Sie anfordern. Wenn Sie kein eigenes Schulungskonzept haben, ist das der schnellste Weg zu einer Maßnahme, die inhaltlich trägt.
Verhältnis zur Academy
Die Academy ist der digitale Kurs mit Test und Zertifikat je Person. Dieses Modul dokumentiert Maßnahmen aller Art – auch die Teambesprechung, den Workshop und die Unterweisung, die nie durch ein E-Learning-System laufen. Beides zusammen ergibt den vollständigen Schulungsnachweis; keines ersetzt das andere.