DSGVO · Art. 6 & 7

Einwilligungsmanagement & Rechtsgrundlagen

Jede Verarbeitung personenbezogener Daten braucht eine Rechtsgrundlage – oft eine Einwilligung. Diese muss freiwillig, informiert und jederzeit widerrufbar sein. SimpleAct verwaltet Einwilligungszwecke, Cookie-Kategorien und Rechtsgrundlagen mit lückenlosem Nachweis.

Wann ist eine Einwilligung nötig?

Jede Verarbeitung braucht eine der sechs Rechtsgrundlagen aus Art. 6 DSGVO – etwa Vertrag, rechtliche Verpflichtung, berechtigtes Interesse oder Einwilligung. Eine Einwilligung ist immer dann erforderlich, wenn keine andere Grundlage greift, z. B. bei Marketing-E-Mails oder nicht zwingend notwendigen Cookies. Nach Art. 7 muss sie freiwillig, für den konkreten Zweck, informiert und unmissverständlich erfolgen – und so einfach widerrufbar sein, wie sie erteilt wurde.

Anforderungen an eine wirksame Einwilligung

Richtige Rechtsgrundlage
Für jede Verarbeitung wird die passende Grundlage nach Art. 6 festgelegt – Einwilligung nur, wo nötig.
Freiwillig & informiert
Aktive, eindeutige Handlung (Opt-in), klare Zweckangabe, keine vorangekreuzten Kästchen.
Cookie-Einwilligung
Nicht notwendige Cookies und Tracking erfordern eine vorherige Einwilligung – granular nach Kategorie.
Widerruf & Nachweis
Der Widerruf muss so einfach sein wie die Erteilung – und jede Einwilligung ist nachweisbar zu dokumentieren.

Einwilligungen rechtssicher verwalten

  • Für jede Verarbeitung die Rechtsgrundlage festlegen
  • Einwilligungszwecke klar und getrennt formulieren
  • Opt-in statt vorausgewählter Kästchen verwenden
  • Cookie-Kategorien granular einwilligungsfähig machen
  • Zeitpunkt, Inhalt und Version jeder Einwilligung speichern
  • Einfachen Widerrufsweg bereitstellen und umsetzen
  • Einwilligungsnachweise als Teil der Rechenschaftspflicht vorhalten

Häufige Fragen zum Einwilligungsmanagement

Brauche ich für alles eine Einwilligung?

Nein. Oft greifen andere Rechtsgrundlagen wie Vertrag oder berechtigtes Interesse. Eine Einwilligung ist nur nötig, wenn keine andere Grundlage passt – etwa bei Werbung oder Tracking-Cookies.

Sind vorangekreuzte Kästchen erlaubt?

Nein. Eine wirksame Einwilligung erfordert eine aktive, eindeutige Handlung. Vorausgewählte Checkboxen oder bloßes Weitersurfen gelten nicht als Einwilligung.

Muss ich Einwilligungen nachweisen können?

Ja. Nach Art. 7 Abs. 1 muss der Verantwortliche nachweisen können, dass und wofür eine Person eingewilligt hat – inkl. Zeitpunkt und Version des Textes.

Wie hängt das mit Cookies zusammen?

Nicht zwingend erforderliche Cookies (Marketing, Analyse) dürfen erst nach vorheriger, granularer Einwilligung gesetzt werden – ein Consent-Banner allein genügt nur, wenn es echte Wahlfreiheit bietet.

Einwilligungsmanagement mit SimpleAct

Rechtsgrundlagen, Einwilligungszwecke und Cookie-Kategorien zentral verwalten – mit revisionssicherem Nachweis und einfachem Widerruf.

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Yannick Heisler

Yannick Heisler

Vertrieb · Persönliche Beratung

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