Betroffenenrechte nach DSGVO
Jede Person hat das Recht zu erfahren und zu steuern, was mit ihren Daten geschieht. Anfragen müssen in der Regel innerhalb eines Monats beantwortet werden. SimpleAct erfasst Betroffenenanfragen mit Fristen-Tracking und revisionssicherer Dokumentation.
Welche Rechte haben Betroffene?
Die DSGVO gibt natürlichen Personen weitreichende Rechte gegenüber Verantwortlichen. Dazu zählen das Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung und Löschung, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, das Recht auf Datenübertragbarkeit sowie das Widerspruchsrecht. Verantwortliche müssen Anfragen erleichtern und grundsätzlich innerhalb eines Monats reagieren – eine Verlängerung um zwei weitere Monate ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Die wichtigsten Betroffenenrechte
Betroffenenanfragen rechtssicher bearbeiten
- Eingang jeder Anfrage zentral erfassen und datieren
- Identität der anfragenden Person prüfen
- Art des Rechts zuordnen (Auskunft, Löschung, Widerspruch …)
- Ein-Monats-Frist tracken und Fristverlängerung dokumentieren
- Relevante Daten zusammenstellen und Antwort vorbereiten
- Antwort und ergriffene Maßnahmen revisionssicher dokumentieren
- Einschränkung (Art. 18) und Widerspruch (Art. 21) gesondert behandeln
Häufige Fragen zu Betroffenenrechten
Wie schnell muss eine Anfrage beantwortet werden?
Grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats. Bei komplexen oder zahlreichen Anfragen ist eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Monate möglich – die betroffene Person ist darüber zu informieren.
Darf eine Auskunft etwas kosten?
Die erste Auskunft ist kostenlos. Nur bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven, insbesondere wiederholten Anfragen darf ein angemessenes Entgelt verlangt oder die Bearbeitung verweigert werden.
Muss bei einer Anfrage die Identität geprüft werden?
Ja. Bei begründeten Zweifeln an der Identität dürfen – und sollten – zusätzliche Informationen zur Bestätigung angefordert werden, um Daten nicht an Unbefugte herauszugeben.
Gilt das Recht auf Löschung uneingeschränkt?
Nein. Es bestehen Ausnahmen, etwa wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.
Betroffenenrechte mit SimpleAct verwalten
Anfragen erfassen, Fristen tracken und Antworten dokumentieren – jederzeit als Nachweis der Rechenschaftspflicht abrufbar.
Jetzt kostenlos starten