Standorte & KI-Officer
Standorte, Gesellschaften oder Bereiche innerhalb einer Organisation, mit KI-Officern, die nur die KI-Systeme ihres Standorts sehen.
Ein Konzern, der SimpleAct als eine Organisation nutzt, gliedert sich mit Standorten. KI-Systeme werden einem Standort zugeordnet, und ein KI-Officer eines Standorts sieht und bearbeitet genau dessen KI-Systeme, samt Untereinheiten. So lässt sich die Verantwortung für KI vor Ort verteilen, ohne allen alles zu zeigen.
Auf einen Blick
- Enthalten ab
- Starter (KI-Inventar), Beta
- Wo in der App
- Verwaltung → Benutzer → Standorte & KI-Officer
- Ergebnis
- Standort-Hierarchie, Zuordnung der KI-Systeme, Sichtbarkeit je KI-Officer
- Rechtsbezug
- Organisatorische Zuständigkeit für Art. 4 und Art. 26 KI-VO
- API
- /api/v1/org-units
Standorte
- Standorte bilden eine Hierarchie: Jeder Standort kann einen übergeordneten haben. Zirkuläre Zuordnungen lehnt die App ab.
- Namen sind je Organisation eindeutig, ohne Rücksicht auf Groß- und Kleinschreibung.
- Jedes KI-System kann einem Standort zugeordnet werden.
- Standorte dienen zugleich als Abteilung von Benutzern. Ein Standort, der noch Abteilung von Benutzern ist, lässt sich erst löschen, wenn diese umgezogen sind.
- Anlegen, Umbenennen und Löschen ist Sache der Administratoren.
KI-Officer
KI-Officer weisen Sie beim Benutzer zu, nicht beim Standort.
Sichtbarkeit
Ein KI-Officer sieht und bearbeitet alle KI-Systeme der zugewiesenen Standorte einschließlich der Untereinheiten, zusätzlich zu einzeln freigegebenen Systemen, aber keine anderen.
Nur mit eingeschränktem Zugriff
Die Zuordnung wirkt nur bei Benutzern mit eingeschränktem KI-System-Zugriff. Administratoren sehen immer alle KI-Systeme und können deshalb nicht als Standort-KI-Officer zugewiesen werden.
„Mein Standort“
KI-Officer sehen ihren Standort in der App und wissen so, warum sie nur dessen KI-Systeme sehen.
Nicht Konzern-Governance
Standorte gliedern eine Organisation intern. Die Konzern-Governance verbindet dagegen getrennte Organisationen miteinander.
KI-Officer ist kein gesetzlicher Begriff
Die KI-Verordnung schreibt keinen „KI-Beauftragten“ vor. Sie verlangt aber unter anderem KI-Kompetenz des Personals (Art. 4) und von Betreibern eine menschliche Aufsicht durch kompetente Personen (Art. 26 Abs. 2). Ein KI-Officer je Standort ist eine Möglichkeit, diese Verantwortung organisatorisch festzumachen.