In der ursprünglichen Fassung von 2024 mussten Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um „nach besten Kräften“ sicherzustellen, dass ihr Personal über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügt. Diese Formulierung war in der Praxis schwer greifbar: Was ist „ausreichend“, und wie beweist man, dass eine Person es erreicht hat? Daraus entstand ein Markt für Schulungszertifikate, Pflichtkurse und Prüfungen, die oft mehr versprochen haben, als das Gesetz verlangt hat.
Die Verordnung (EU) 2026/1744 – der sogenannte Digital Omnibus zur KI-Verordnung, veröffentlicht im Amtsblatt am 24. Juli 2026 und in Kraft seit dem 27. Juli 2026 – hat Art. 4 vollständig ersetzt. Nach der neuen Fassung ergreifen Anbieter und Betreiber Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Dabei berücksichtigen sie deren technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und den Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden. Ausdrücklich klargestellt ist, dass kein bestimmtes Kompetenzniveau einer einzelnen Person garantiert werden muss.
Neu ist außerdem, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten Anbieter und Betreiber bei der Förderung der KI-Kompetenz unterstützen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Für Ihr Unternehmen ändert das an der eigenen Pflicht nichts – es kann aber bedeuten, dass künftig mehr frei verfügbare Materialien, Leitfäden oder Programme bereitstehen, auf die Sie zurückgreifen können.
Für die Praxis heißt das: Die Pflicht ist eine Bemühenspflicht. Sie wird nicht dadurch erfüllt, dass einmal ein Video verschickt wird, und sie wird nicht dadurch verletzt, dass eine geschulte Person später trotzdem einen Fehler macht. Entscheidend ist, dass Sie passende Maßnahmen für die jeweiligen Rollen und Einsatzkontexte ergreifen und das auch zeigen können. Wer nachvollziehbar dokumentiert, wer wann welche Maßnahme erhalten hat, hat im Gespräch mit einer Behörde, einem Kunden im Lieferantenaudit oder dem Betriebsrat eine belastbare Grundlage.