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Einwilligungen & Cookie-Banner

Einwilligungszwecke pflegen, Banner konfigurieren, Nachweise exportieren.

Eine Einwilligung ist rechtlich nur so viel wert, wie Sie sie belegen können – Art. 7 Abs. 1 DSGVO legt die Nachweispflicht ausdrücklich beim Verantwortlichen ab. Das Modul führt deshalb zwei Dinge getrennt: die Zwecke, in die eingewilligt werden kann, und die Nachweise darüber, wer wann worin eingewilligt hat.

Auf einen Blick

Enthalten ab
Professional
Wo in der App
Datenschutz → Einwilligungen
Ergebnis
Zweckliste, konfigurierter Banner und Consent-Nachweise als CSV
Rechtsbezug
Art. 7 DSGVO, § 25 TTDSG
API
/api/v1/dsgvo-consent

Ein Einwilligungszweck

FeldBedeutung
Zweck und KategorieWozu eingewilligt wird und in welche Bannerkategorie es fällt – notwendig, funktional, Statistik, Marketing.
RechtsgrundlageNicht alles im Banner ist eine Einwilligung. Technisch notwendige Verarbeitungen laufen auf einer anderen Grundlage – das gehört hier hinterlegt und nicht als Häkchen dargestellt.
Zweisprachige BeschriftungBezeichnung und Beschreibung je Sprache. Der Banner zeigt dem Besucher die passende Fassung, statt eine deutsche Beschriftung auf einer englischen Seite.
Dienstleister und Cookie-NameWer die Daten verarbeitet und unter welchem Cookie-Namen. Beides muss ein Besucher erfahren können, bevor er zustimmt.
SpeicherdauerWie lange die Daten aufbewahrt werden, in Tagen.
AktivNur aktive Zwecke erscheinen im Banner. Deaktivieren statt Löschen erhält die Nachvollziehbarkeit alter Nachweise.

Banner-Einstellungen

  • Einleitungstext je Sprache – der erste Satz, den ein Besucher liest.
  • Link zur Datenschutzerklärung. Ist keiner gesetzt, wird der aus Ihren Branding-Einstellungen verwendet.
  • Die Zweckliste selbst – der Banner zeigt genau die aktiven Zwecke, nicht eine separat gepflegte Kopie.
  • Der öffentliche Abruf der Bannerkonfiguration ist ohne Anmeldung erreichbar, damit ein Widget auf Ihrer Website ihn laden kann.

Was ein Nachweis enthält – und was bewusst nicht

Ein Consent-Nachweis hält fest: eine Besucherkennung, die zugestimmten Kategorien, den Zeitpunkt sowie – in gekürzter Form – technischen Kontext. Die IP-Adresse wird dabei nicht im Klartext gespeichert, sondern als Hash. Das reicht, um im Streitfall zu belegen, dass eine Zustimmung erteilt wurde, ohne dass Sie zur Nachweisführung ein zusätzliches Personenprofil aufbauen.

Genau darin liegt der Sinn: Der Nachweis der Einwilligung darf nicht mehr Daten erzeugen als die Verarbeitung, in die eingewilligt wurde.

Export der Nachweise

Die Nachweise lassen sich als UTF-8-CSV herunterladen – optional auf einen Zeitraum eingegrenzt, bis zu 10.000 Zeilen, neueste zuerst. Der Dateiname trägt das Exportdatum. Für die Sichtung im Alltag ist die seitenweise Liste in der Anwendung der bequemere Weg; den Export brauchen Sie, wenn eine Behörde oder ein Gericht fragt.

Widerruf muss so einfach sein wie Zustimmung

Art. 7 Abs. 3 DSGVO verlangt, dass der Widerruf so einfach ist wie die Erteilung. Ein Banner mit „Alle akzeptieren"-Knopf, aber ohne gleichwertigen Weg zum Widerruf, ist deshalb angreifbar – unabhängig davon, wie sauber die Nachweise geführt sind.

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