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Datenschutzhinweise

Hinweise nach Art. 13/14 DSGVO aus dem Verarbeitungsverzeichnis erzeugen und versionieren.

Datenschutzhinweise veralten, weil sie getrennt vom Verarbeitungsverzeichnis gepflegt werden: Die Verarbeitung ändert sich, der Hinweistext bleibt. SimpleAct erzeugt den Hinweis deshalb aus dem VVT-Eintrag – die Informationspflicht nach Art. 13 und 14 verlangt im Wesentlichen genau die Angaben, die dort ohnehin stehen.

Auf einen Blick

Enthalten ab
Professional
Wo in der App
Datenschutz → Datenschutzhinweise
Ergebnis
Versionierter Hinweistext, abrufbar als HTML und PDF
Rechtsbezug
Art. 13, 14 DSGVO
API
/api/v1/privacy-notices

So entsteht ein Hinweis

  1. 1Den VVT-Eintrag vollständig pflegen – Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien, Empfänger, Aufbewahrung, Verantwortlicher, Aufsichtsbehörde.
  2. 2Den Hinweis daraus erzeugen lassen. Sie wählen Titel und Sprache; der Entwurf entsteht als Markdown-Text.
  3. 3Den Text redaktionell überarbeiten. Ein generierter Entwurf ist eine vollständige Grundlage, aber kein fertiger Publikationstext – die Verständlichkeit für Laien ist eine eigene Anforderung des Art. 12.
  4. 4Veröffentlichen. Damit erhält der Hinweis einen Veröffentlichungszeitpunkt und ist als HTML oder PDF abrufbar.

Status und Versionierung

StatusBedeutung
DRAFTEntwurf, noch nicht veröffentlicht.
PUBLISHEDVeröffentlicht, mit Zeitpunkt. Das ist die Fassung, die Betroffene sehen.
ARCHIVEDAbgelöst, aber aufbewahrt. Entscheidend für den Nachweis, welcher Text zu welchem Zeitpunkt galt.

Warum die Versionsnummer wichtiger ist, als sie aussieht

Jeder Hinweis trägt eine Versionsnummer und eine Sprache. Wenn eine betroffene Person Jahre später fragt, worüber sie damals informiert wurde, ist die Antwort nicht der heutige Text, sondern die damals gültige Fassung. Ein Hinweis, der immer nur überschrieben wird, kann diese Frage nicht beantworten.

Deshalb: Ändert sich die Verarbeitung wesentlich, erzeugen Sie eine neue Version und archivieren die alte, statt den bestehenden Text zu bearbeiten.

Der Generator ist kein Rechtsrat

Der erzeugte Text folgt der Struktur von Art. 13/14 und übernimmt Ihre VVT-Angaben. Er kennt aber weder branchenspezifische Zusatzpflichten noch Ihre konkrete Website-Situation. Lassen Sie den Text prüfen, bevor er veröffentlicht wird – insbesondere, wenn besondere Datenkategorien oder automatisierte Entscheidungen im Spiel sind.

Teil des Antwortpakets für Betroffene

Die Datenschutzhinweise werden automatisch in das Antwortpaket für Betroffenenanfragen aufgenommen – als Markdown und als PDF. Wer sie sauber pflegt, spart bei jeder Auskunftsanfrage einen Arbeitsschritt.

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