Datenpannen
Die 72-Stunden-Frist nach Art. 33 DSGVO – automatisch berechnet, nicht von Hand nachgehalten.
Art. 33 DSGVO gibt Ihnen 72 Stunden ab Kenntnisnahme, um eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten der Aufsichtsbehörde zu melden. Diese Frist läuft auch am Wochenende. Deshalb berechnet SimpleAct sie beim Anlegen des Vorfalls automatisch aus dem Zeitpunkt der Entdeckung – und sortiert die Vorfallliste danach.
Auf einen Blick
- Enthalten ab
- Professional
- Wo in der App
- Datenschutz → Datenpannen
- Ergebnis
- Vorfallakte mit Meldefristen, Ursachenanalyse und Lessons Learned
- Rechtsbezug
- Art. 33, 34 DSGVO
- API
- /api/v1/data-breaches
Zwei Zeitpunkte, ein Unterschied mit Folgen
Ein Vorfall trägt zwei getrennte Zeitangaben: wann er entdeckt wurde und wann er tatsächlich passiert ist. Nur der erste ist fristrelevant – die 72 Stunden laufen ab Kenntnisnahme, nicht ab dem Ereignis. Die Unterscheidung ist wichtig, weil zwischen beiden Monate liegen können und die Behörde beide wissen will.
Wird der Entdeckungszeitpunkt nachträglich korrigiert, wird die Frist neu berechnet. Sie können also einen Vorfall erst grob erfassen und später präzisieren, ohne dass die Fristangabe falsch stehenbleibt.
Status-Modell
Der Status bildet den tatsächlichen Ablauf ab – erst eindämmen, dann melden, dann Betroffene informieren, dann schließen.
| Status | Bedeutung |
|---|---|
| OPEN | Erfasst, Bearbeitung läuft. |
| CONTAINED | Eingedämmt – der Datenabfluss ist gestoppt, die Aufarbeitung läuft noch. |
| AUTHORITY_NOTIFIED | Der Aufsichtsbehörde gemeldet, mit Zeitpunkt und Aktenzeichen. |
| SUBJECTS_NOTIFIED | Betroffene Personen informiert (Art. 34), mit Zeitpunkt. |
| RESOLVED | Fachlich abgeschlossen. |
| CLOSED | Endgültig geschlossen, inklusive Lessons Learned. |
Was ein Vorfall festhält
| Bereich | Felder |
|---|---|
| Umfang | Betroffene Datenkategorien, Zahl der betroffenen Personen und die Einschätzung des Risikos für diese Personen (niedrig, mittel, hoch, unbekannt). |
| Meldepflichten | Je ein Kennzeichen für Behörden- und Betroffenenmeldung, mit Zeitpunkt, Behördenname und Aktenzeichen. Auch die Entscheidung, nicht zu melden, wird damit dokumentiert. |
| Bearbeitung | Eindämmungs- und Abhilfemaßnahmen, Ursachenanalyse, meldende Person, zuständige Person, Zeitpunkte für Lösung und Abschluss. |
| Verknüpfungen | Betroffenes KI-System und betroffener VVT-Eintrag. Damit beantwortet sich die Frage „welche Verarbeitung war betroffen" ohne Recherche. |
| Lessons Learned | Was sich ändern muss, damit es nicht wieder passiert. Das ist der Teil, den Behörden bei Wiederholungsfällen lesen. |
Eine Datenpanne ist nicht automatisch ein KI-Vorfall
Datenpannen nach DSGVO und schwerwiegende Vorfälle nach EU AI Act haben unterschiedliche Auslöser, Adressaten und Fristen. Ein Vorfall kann beides sein – dann führen Sie ihn in beiden Registern, jeweils mit eigener Frist und eigenem Adressaten. Er in einem Register zu erfassen und im anderen zu vergessen, ist der häufigste Fehler an dieser Schnittstelle.
Auch melden, wenn Sie unsicher sind
Art. 33 verlangt die Meldung, es sei denn, ein Risiko für die Rechte und Freiheiten ist unwahrscheinlich. Die Beweislast für „unwahrscheinlich" liegt bei Ihnen. Erfassen Sie deshalb auch Vorfälle, bei denen Sie am Ende nicht melden – die dokumentierte Begründung ist die eigentliche Absicherung.