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SimpleAct Logo

Über uns

Das Team hinter Ihrer EU AI Act Compliance

SimpleAct wurde gegründet, um EU AI Act Compliance für Unternehmen prüfbar und alltagstauglich zu machen. Auf dieser Seite finden Sie die Personen hinter der Plattform, häufige Fragen und die Unternehmensangaben.

Unser Team

Die Menschen hinter SimpleAct

SimpleAct wird in Deutschland entwickelt und betrieben. Hinter Plattform, Onboarding und Support steht ein festes Gründerteam aus Anwendungsentwicklung und Systemintegration – dieselben Ansprechpartner, mit denen Sie im Projekt arbeiten.

  • Kamill David Jarzebowski

    Founder

    CEO & Geschäftsführer

    Geschäftsführung, Systemintegration & KI

    Gründer und Geschäftsführer, gelernter Systemintegrator. Verantwortet Unternehmensführung und die rechtliche Organisation – und entwickelt selbst an Plattform und KI-Funktionen mit.

  • Timo Weiß

    Co-Founder

    Head of Engineering

    Anwendungslogik, Academy & KI-Verwaltung

    Gelernter Anwendungsentwickler. Verantwortet Anwendungslogik und Produktentwicklung von SimpleAct – darunter die Academy und Teile der KI-Verwaltung.

  • Robin Wilting

    Co-Founder

    Head of Data

    Datenbanken & Datenarchitektur

    Gelernter Anwendungsentwickler und schon vor der Gründung dabei. Verantwortet Datenbanken und Datenarchitektur – das Fundament, auf dem Inventar, Bewertungen und Audit-Historie aufsetzen.

Verantwortliches Unternehmen

SimpleAct UG (haftungsbeschränkt) · Tannenstraße 2a, 45661 Recklinghausen · HRB 10368, Amtsgericht Recklinghausen · Impressum

Demo buchen

FAQ

Häufige Fragen

Das KI-Gesetz verlangt von Unternehmen nachzuweisen, welche KI-Systeme sie nutzen, ob sensible Daten verarbeitet werden und ob die KI Entscheidungen trifft oder nur unterstützt. Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten seit 2. August 2026, die vollständige Hochrisiko-Dokumentation nach Anhang III ab 2. Dezember 2027 (Digital Omnibus) – wer das Inventar früh aufbaut, ist vorbereitet, wenn Behörden Nachweise verlangen.
Der AI Act sieht gestaffelte Bußgelder vor (Art. 99): bei verbotenen Praktiken bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes, bei Verstößen gegen andere Pflichten bis zu 15 Mio. € oder 3 %, bei falschen oder unvollständigen Angaben gegenüber Behörden bis zu 7,5 Mio. € oder 1 % – jeweils der höhere Betrag, für KMU der niedrigere. Dazu kommen Prüfungen durch Behörden und Reputationsrisiken. SimpleAct hilft Ihnen, die geforderten Nachweise strukturiert zu führen.
Mit SimpleAct: einige Stunden für die erste Erfassung – in einem Pilotprojekt waren sechs KI-Systeme, davon eines hochriskant, in rund vier Stunden erfasst und bewertet –, danach laufende Pflege. Ohne Tool: Wochen oder Monate mit unstrukturierten Excel-Listen. Die Zeitersparnis entsteht durch strukturierte Erfassung und regelbasierte Bewertung.
Der EU AI Act unterscheidet vier Kategorien: Verboten (Prohibited) – KI-Systeme die grundsätzlich unzulässig sind (z.B. Social Scoring, manipulative KI); High Risk – vollständige Dokumentationspflicht mit Risikomanagement, Data Governance, technischer Dokumentation und menschlicher Aufsicht (Art. 9–15); Limited Risk – Transparenzpflichten und Inhaltskennzeichnung (Art. 50); Minimal Risk – keine gesetzlichen Pflichten, aber dokumentierte Basis empfohlen. SimpleAct klassifiziert jedes System regelbasiert über einen strukturierten Fragebogen.
Die Plattformdaten liegen in Deutschland: Server in Nürnberg, Backups in Falkenstein (Hetzner). Für das Hosting der Plattformdaten nutzen wir keine US-amerikanischen oder außereuropäischen Cloud-Provider; die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe, und bei eingeschaltetem KI-Assistenten verarbeitet Anthropic die dafür eingereichten Texte auch in den USA (Subprozessoren und Garantien siehe AVV). DSGVO-orientiertes Hosting seit Tag 1, Verschlüsselung at rest und in transit für alle Daten.

Noch Fragen? Wir helfen gerne weiter. E-Mail schreiben · 7 Tage testen (Kreditkarte nötig)