EU AI Act Fristen & Deadlines
Der EU AI Act gilt seit August 2024 – aber die Pflichten greifen gestaffelt nach Systemtyp. Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab 2. August 2026. Die Hauptfrist für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III wurde durch den Digital Omnibus auf den 2. Dezember 2027 verschoben; produktintegrierte KI nach Anhang I hat bis 2. August 2028 Zeit.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Verordnung in Kraft
Der EU AI Act ist offiziell in Kraft getreten. Noch keine unmittelbaren Pflichten für Unternehmen, aber der Startschuss für die Übergangsphasen.
Verbote für inakzeptables Risiko
Titel II des EU AI Acts gilt: Verboten sind KI-Systeme zur sozialen Bewertung, unterschwelligen Manipulation, biometrischen Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und Echtzeit-Fernidentifikation in der Öffentlichkeit.
GPAI-Modelle (Allzweck-KI)
Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI) treten in Kraft: Transparenzpflichten, technische Dokumentation und – bei systemischem Risiko – erweiterte Maßnahmen zur Risikominimierung.
Transparenzpflichten & allgemeine Anwendbarkeit
Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten (z. B. Kennzeichnung von KI-Interaktionen und KI-generierten Inhalten); Governance-Struktur und Sanktionsrahmen werden anwendbar. Die Hauptfrist für Hochrisiko-KI nach Anhang III wurde durch den Digital Omnibus auf Dezember 2027 verschoben (siehe unten).
Hochrisiko-KI nach Anhang III (Digital Omnibus)
Spätester Anwendungsbeginn für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III: technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, Registrierung in der EU-Datenbank, menschliche Aufsicht und laufende Überwachung. Der Digital Omnibus hat diese Hauptfrist von August 2026 auf den 2. Dezember 2027 verschoben.
Produktintegrierte KI (Anhang I)
KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Produkten nach Anhang I des EU AI Acts eingebettet sind (z. B. Medizinprodukte, Maschinen), haben bis zum 2. August 2028 Zeit. Dies gilt für bereits in Verkehr gebrachte Produkte, die eine neue Konformitätsbewertung erfordern.
Was müssen Unternehmen bis Dezember 2027 erledigen?
- Alle KI-Systeme inventarisieren und Risikoklassen bestimmen
- Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III identifizieren
- Technische Dokumentation nach Anhang IV erstellen
- Konformitätsbewertungsverfahren durchführen oder beauftragen
- Interne Governance und menschliche Aufsichtsmechanismen einrichten
- Hochrisiko-KI in der EU-Datenbank registrieren
Wie lange braucht die Vorbereitung?
Erfahrungswerte zeigen: Unternehmen mit mehreren Hochrisiko-KI-Systemen benötigen typischerweise 3–6 Monate für eine vollständige Compliance-Vorbereitung. Wer jetzt noch nicht begonnen hat, sollte sofort starten.
Häufige Fragen zu den EU AI Act Fristen
Was passiert, wenn mein Unternehmen die Deadline verpasst?
Ab den jeweiligen Stichtagen (Transparenz nach Art. 50: August 2026; Hochrisiko nach Anhang III: Dezember 2027) können Marktüberwachungsbehörden aktiv werden. Sanktionen reichen von Marktrücknahmen bis zu Bußgeldern von bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (bei Betreiberverstößen) bzw. 15 Mio. Euro oder 3 % bei schwereren Verstößen.
Welche Frist gilt für welche KI-Systeme?
Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten ab August 2026. Die Hauptfrist für Hochrisiko-KI nach Anhang III ist – verschoben durch den Digital Omnibus – der 2. Dezember 2027. Produktintegrierte KI nach Anhang I (z. B. Medizinprodukte, Maschinen) hat bis August 2028 Zeit. KI mit minimalem oder begrenztem Risiko hat keine harte Deadline in diesem Sinne.
Was ist mit bestehenden KI-Systemen, die vor 2024 in Betrieb waren?
Für bereits in Betrieb genommene Hochrisiko-KI-Systeme gilt eine verlängerte Übergangsfrist. Systeme, die vor dem 2. Dezember 2027 erheblich verändert werden, müssen aber die neuen Anforderungen vollständig erfüllen.
Müssen KMU dieselben Fristen einhalten?
Grundsätzlich ja, aber der EU AI Act enthält vereinfachte Verfahren und reduzierte Anforderungen für KMU. Trotzdem gelten die gleichen Fristen – nur der Aufwand ist bei einigen Pflichten geringer.
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