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TOMs

Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO – mit Nachweis statt Behauptung.

Die meisten TOM-Dokumente sind Sammlungen von Absichtserklärungen: „Zugriffe sind beschränkt", „Daten werden verschlüsselt". Das hilft in einer Prüfung wenig. SimpleAct strukturiert die Maßnahmen entlang der neun Kategorien des Art. 32 und verlangt zu jeder einen Umsetzungsstand, einen Nachweis und – wo sinnvoll – die Verknüpfung mit den Verarbeitungen und Dienstleistern, für die die Maßnahme tatsächlich gilt.

Auf einen Blick

Enthalten ab
Professional
Wo in der App
Datenschutz → TOMs
Ergebnis
Maßnahmenkatalog mit Umsetzungsstand und Nachweisen
Rechtsbezug
Art. 32 DSGVO
API
/api/v1/toms

Die neun Kategorien

Der Katalog ist für jede Organisation identisch. Sie können ihn per Klick als Grundgerüst anlegen lassen – dabei werden nur fehlende Kategorien ergänzt, bestehende Einträge bleiben unangetastet.

KategorieTypische Maßnahmen
Zutritts- und ZugriffskontrolleRollen- und Rechtekonzept, Mehrfaktor-Authentifizierung, Gebäudezugang, Rezertifizierung von Berechtigungen.
VerschlüsselungTransport- und Festplattenverschlüsselung, Schlüsselverwaltung, Umgang mit Backups.
IntegritätEingabekontrolle, Protokollierung von Änderungen, Schutz vor unbemerkter Manipulation.
VerfügbarkeitRedundanz, Überwachung, Kapazitätsplanung, Schutz vor Ausfällen.
WiederherstellbarkeitSicherungskonzept, Wiederanlaufzeiten, getestete Wiederherstellung.
Überprüfung und EvaluierungPenetrationstests, interne Audits, regelmäßige Wirksamkeitsprüfung der Maßnahmen.
PseudonymisierungTrennung von Identifikatoren und Nutzdaten, Umgang mit Zuordnungstabellen.
VertraulichkeitVerpflichtung auf Vertraulichkeit, Trennungsgebot, Weitergabekontrolle.
Organisatorische MaßnahmenRichtlinien, Zuständigkeiten, Schulungen, Prozesse für Vorfälle und Betroffenenrechte.

Umsetzungsstand

Vier Stufen, dieselben wie bei den EU-AI-Act-Controls. Der Sprung von „umgesetzt" zu „nachgewiesen" ist der, der in einer Prüfung zählt.

StatusBedeutung
NOT_STARTEDMaßnahme benannt, aber nicht begonnen.
IN_PROGRESSIn Umsetzung.
IMPLEMENTEDUmgesetzt – aber ohne hinterlegten Beleg.
EVIDENCEDUmgesetzt und mit Nachweis belegt: Richtlinie, Testbericht, Konfigurationsauszug, Zertifikat.

Was eine Maßnahme zusammenhält

  • Titel und Beschreibung – was genau getan wird, nicht was gewollt ist.
  • Nachweis-Links – Verweise auf die Belege. Mehrere Links pro Maßnahme sind möglich.
  • Verknüpfte VVT-Einträge – für welche Verarbeitungen diese Maßnahme gilt. Damit beantworten Sie die Behördenfrage „welche Maßnahmen schützen diese Verarbeitung?" ohne Recherche.
  • Verknüpfte Dienstleister – bei welchen Auftragsverarbeitern die Maßnahme greift.
  • Datum der letzten Prüfung – Art. 32 verlangt regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit, nicht einmalige Einrichtung.

Das Grundgerüst ist ein Anfang, kein Ergebnis

Die neun angelegten Kategorien sind leere Hüllen mit dem richtigen Etikett. Eine Kategorie ohne Beschreibung und ohne Nachweis ist in einer Prüfung nicht besser als eine fehlende – sie sieht nur ordentlicher aus. Nehmen Sie sich pro Kategorie die Zeit, mindestens eine konkrete Maßnahme mit Beleg zu hinterlegen.

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