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DSGVO · Art. 17

Löschkonzept & Löschfristen

Personenbezogene Daten dürfen nicht länger gespeichert werden, als der Zweck es erfordert. Ein Löschkonzept legt fest, welche Daten wann gelöscht werden – und dokumentiert die Löschung nachweisbar. SimpleAct führt Löschfristen und Löschprotokoll an einem Ort.

DSGVO ist bei SimpleAct kein Solo-Tool: Datenschutz und EU AI Act laufen in einem System – ein erfasstes KI-System löst beide Seiten aus, verbunden durch eine gemeinsame Audit-Spur.

EU AI Act + DSGVO in einem System

Was ist ein Löschkonzept?

Ein Löschkonzept ist die systematische Festlegung, welche personenbezogenen Daten nach welchen Fristen gelöscht werden. Es setzt das Recht auf Löschung (Art. 17) und den Grundsatz der Speicherbegrenzung (Art. 5) praktisch um: Sobald der Zweck einer Verarbeitung entfällt und keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht, müssen die Daten gelöscht werden. Das Löschprotokoll weist nach, dass dies tatsächlich geschehen ist.

app.simpleact.de · Löschkonzept

Löschkonzept

Lebenszyklus
Bewerberdaten6 MonateLöschung fällig
Rechnungen10 JahreAufbewahrung
Newsletterbis Widerrufaktiv
Server-Logs90 TageLöschung fällig

Aufbewahrungsfristen und Löschauslöser je Datenkategorie.

Bausteine eines Löschkonzepts

Löschfristen je Datenart
Für jede Datenkategorie wird eine Frist definiert – orientiert an Zweck und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten.
Aufbewahrungspflichten
Handels- und steuerrechtliche Fristen (z. B. 6 oder 10 Jahre) gehen der Löschung vor und werden berücksichtigt.
Löschauslöser & -routinen
Klare Ereignisse (Vertragsende, Widerruf) lösen die Löschung aus – idealerweise teilautomatisiert.
Löschprotokoll
Jede Löschung wird dokumentiert – als Nachweis der Rechenschaftspflicht gegenüber Aufsichtsbehörden.

Löschkonzept umsetzen

  • Datenkategorien aus dem Verarbeitungsverzeichnis übernehmen
  • Zweck und Löschfrist je Kategorie festlegen
  • Gesetzliche Aufbewahrungspflichten berücksichtigen
  • Löschauslöser definieren (z. B. Vertragsende, Widerruf)
  • Verantwortlichkeiten und Routinen festlegen
  • Durchgeführte Löschungen im Löschprotokoll dokumentieren
  • Konzept regelmäßig überprüfen und aktualisieren

Häufige Fragen zum Löschkonzept

Ist ein Löschkonzept Pflicht?

Ein dokumentiertes Löschkonzept ist die praktische Voraussetzung, um Speicherbegrenzung (Art. 5) und Löschpflichten (Art. 17) nachweisbar einzuhalten – und damit Teil der Rechenschaftspflicht.

Was hat Vorrang: Löschpflicht oder Aufbewahrungspflicht?

Bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. aus HGB oder AO), dürfen die Daten bis zum Fristablauf nicht gelöscht, aber in der Verarbeitung eingeschränkt werden.

Reicht es, Daten zu anonymisieren statt zu löschen?

Ja – sind Daten echt anonymisiert (kein Personenbezug mehr herstellbar), gelten sie nicht mehr als personenbezogen und unterliegen nicht der Löschpflicht.

Wie weise ich eine Löschung nach?

Über ein Löschprotokoll, das festhält, welche Daten wann und auf welcher Grundlage gelöscht wurden – ohne dabei selbst neue überflüssige Daten zu erzeugen.

Löschkonzept mit SimpleAct

Löschfristen je Datenart definieren, Löschungen dokumentieren und das Löschprotokoll jederzeit als Nachweis bereitstellen.

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