DSGVO · In Kraft seit Mai 2018

DSGVO-Compliance für Unternehmen

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, zu nachweisbarem Datenschutz. SimpleAct bündelt alle Pflichtregister, Fristen und Nachweise an einem Ort – von der Rechenschaftspflicht bis zur Datenpanne.

Was verlangt die DSGVO?

Die DSGVO gilt seit dem 25. Mai 2018 EU-weit unmittelbar. Sie verpflichtet Verantwortliche, personenbezogene Daten rechtmäßig, transparent und zweckgebunden zu verarbeiten – und das jederzeit nachweisen zu können (Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2). Dazu gehören ein Verarbeitungsverzeichnis, technische und organisatorische Maßnahmen, die Wahrung der Betroffenenrechte und ein funktionierender Prozess für Datenpannen.

Die zentralen Pflichten im Überblick

Verarbeitungsverzeichnis (Art. 30)
Vollständige Dokumentation aller Verarbeitungstätigkeiten mit Zweck, Rechtsgrundlage, Datenkategorien und Empfängern.
TOM (Art. 32)
Technische und organisatorische Maßnahmen, die ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau sicherstellen und dokumentiert sind.
Betroffenenrechte (Art. 12–22)
Auskunft, Berichtigung, Löschung und Co. müssen in der Regel innerhalb eines Monats beantwortet werden.
Rechenschaftspflicht (Art. 5)
Jede Maßnahme muss belegbar sein – Nachweise, Register und Protokolle jederzeit abrufbar.

Ihr Weg zur DSGVO-Compliance

  • Verarbeitungsverzeichnis nach Art. 30 anlegen und pflegen
  • Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung festlegen (Art. 6)
  • Auftragsverarbeiter über AVV vertraglich binden (Art. 28)
  • TOM definieren und regelmäßig überprüfen (Art. 32)
  • Prozess für Betroffenenanfragen mit Fristen-Tracking etablieren
  • Datenpannen-Prozess mit 72-Stunden-Meldekette aufsetzen
  • Bei hohem Risiko: Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen
  • Mitarbeitende schulen und Schulungen dokumentieren

Bußgelder bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes

Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Eine lückenlose Dokumentation ist der beste Schutz.

Häufige Fragen zur DSGVO-Compliance

Für wen gilt die DSGVO?

Für jedes Unternehmen und jede Organisation, die personenbezogene Daten von Personen in der EU verarbeitet – unabhängig von Größe oder Sitz des Unternehmens.

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Ein Datenschutzbeauftragter ist u. a. verpflichtend, wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung sensibler Daten oder der systematischen Überwachung von Personen besteht.

Was ist die Rechenschaftspflicht?

Nach Art. 5 Abs. 2 müssen Verantwortliche die Einhaltung der DSGVO nicht nur sicherstellen, sondern auch jederzeit nachweisen können – durch Register, Nachweise und Protokolle.

Wie hängen DSGVO und EU AI Act zusammen?

Beide Regelwerke ergänzen sich: Wo KI personenbezogene Daten verarbeitet, gelten DSGVO und EU AI Act parallel. SimpleAct deckt beide Compliance-Bereiche in einer Plattform ab.

DSGVO-Compliance mit SimpleAct

Register, Fristen, Betroffenenanfragen und Datenpannen – strukturiert, nachweisbar und auditfähig in einer Plattform.

Jetzt kostenlos starten

Weiterführende Themen

Yannick Heisler

Yannick Heisler

Vertrieb · Persönliche Beratung

DSGVO-Compliance für Unternehmen – Pflichten, Fristen & Umsetzung | SimpleAct | SimpleAct