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EU AI Act · Digital Omnibus

Die AI-Act-Frist ist verschoben. Grund zum Entspannen ist das nicht.

Rat und Europaparlament haben dem „Digital Omnibus" final zugestimmt: Die Hauptfrist für Hochrisiko-KI nach Anhang III rückt von August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Was das für Ihr Unternehmen wirklich bedeutet – und warum die DSGVO von der Verschiebung komplett unberührt bleibt.

Stand dieser Seite: Europaparlament und Rat haben final zugestimmt (16./29. Juni 2026). Rechtskräftig wird die neue Frist erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die vor dem 2. August 2026 erwartet wird.

Was sich wirklich ändert

Kurzfassung – die vollständige Timeline mit allen Stichtagen finden Sie auf unserer Fristen-Seite.

Hochrisiko-KI nach Anhang III
bisher: 2. August 2026
neu: 2. Dezember 2027
Produktintegrierte KI nach Anhang I
bisher: 2. August 2027
neu: 2. August 2028
Transparenzpflichten (Art. 50)
unverändert
2. August 2026

Was sich nicht ändert: die DSGVO

Der Digital Omnibus ändert ausschließlich Fristen innerhalb des EU AI Act. An Ihren DSGVO-Pflichten – Verarbeitungsverzeichnis, Betroffenenrechte, Datenschutz-Folgenabschätzung, Meldung von Datenpannen – ändert sich nichts. Und laut Bitkom (Studie „Datenschutz in der deutschen Wirtschaft", Mai 2026, 603 befragte Unternehmen) fühlen sich 81 % der Unternehmen durch bestehende Datenschutzpflichten belastet. Die AI-Act-Frist war nie die einzige Baustelle – jetzt ist sie nur nicht mehr die dringendste.

Der blinde Fleck: Wissen Sie, ob Sie überhaupt betroffen sind?

Laut Bitkom prüft ein relevanter Teil der Unternehmen aktuell erst, ob und in welchem Umfang der EU AI Act für sie gilt. Das ist der eigentliche Engpass – nicht die verschobene Deadline. Wer nicht weiß, ob er Anbieter oder Betreiber eines Hochrisiko-Systems ist, kann auch keine Frist entspannt an sich vorbeiziehen lassen.

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Bin ich vom EU AI Act betroffen?

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Beispiel-Ergebnis
Hochrisiko-KI

→ KI-Inventar anlegen und Hochrisiko-Systeme dokumentieren.

Welche Systeme als Hochrisiko gelten (Anhang III) →

⚖️ Dieser Check ist keine Rechtsberatung. Bei Unsicherheiten empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.

Was Sie mit der gewonnenen Zeit tun sollten

Mehr Zeit heißt nicht weniger Arbeit – sie heißt, dass Sie die Arbeit diesmal strukturiert statt unter Zeitdruck machen können. Die Reihenfolge bleibt dieselbe, nur der Puffer ist größer.

KI-Systeme jetzt inventarisieren, statt bis kurz vor der neuen Deadline zu warten
Anbieter- und Betreiberrolle je System klären, bevor Sie in Dokumentation investieren
DSGVO-Pflichten weiterlaufen lassen – hier gibt es keinen Aufschub
Die zusätzliche Zeit für sauberes Change-Management nutzen, nicht für Aufschieben

Häufige Fragen zum Digital Omnibus

Ist die Fristverschiebung schon rechtsgültig?

Europaparlament (16. Juni 2026) und Rat (29. Juni 2026) haben final zugestimmt. Rechtskräftig wird sie erst mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, die vor dem 2. August 2026 erwartet wird. Bis dahin gilt formal noch die ursprüngliche Frist.

Warum sollte ich trotz mehr Zeit jetzt schon anfangen?

Weil ein vollständiges KI-Inventar und eine belastbare Risikoklassifizierung erfahrungsgemäß mehrere Monate brauchen – und weil Ihre DSGVO-Pflichten unabhängig von dieser Frist ab sofort durchsetzbar sind.

Gilt die Verschiebung für alle KI-Systeme?

Nein. Sie betrifft die Hauptanwendungsfrist für Hochrisiko-KI nach Anhang III (neu: Dezember 2027) und produktintegrierte KI nach Anhang I (neu: August 2028). Verbotene Praktiken, GPAI-Pflichten und die Transparenzpflichten nach Art. 50 (August 2026) sind von der Verschiebung nicht betroffen.

Nutzen Sie die zusätzliche Zeit strukturiert

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Digital Omnibus: AI-Act-Frist verschoben – was jetzt wirklich gilt | SimpleAct