EU AI Act Compliance für Unternehmen
Seit dem 1. August 2024 gilt die EU-KI-Verordnung (EU AI Act). Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, entwickeln oder vertreiben, müssen ihre Systeme klassifizieren, dokumentieren und nachweislich compliant machen. Die Frist für Hochrisiko-KI läuft am 2. August 2026 ab.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Er klassifiziert KI-Systeme nach Risikoniveau und legt für jede Kategorie verbindliche Pflichten fest – von der technischen Dokumentation über Risikomanagement bis zu Transparenzanforderungen.
Wen betrifft der EU AI Act?
- Unternehmen, die KI-Systeme in der EU einsetzen
- Anbieter und Importeure von KI-Produkten
- Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
- Hersteller, die KI in ihre Produkte integrieren
Die 4 Risikostufen im Überblick
- Social Scoring
- Biometrische Massenüberwachung
- Manipulation vulnerabler Gruppen
- KI in kritischer Infrastruktur
- Rekrutierungs-KI
- KI in Bildung & Beschäftigung
- Medizinprodukte mit KI
- Chatbots & virtuelle Assistenten
- Deepfake-Systeme
- Emotionserkennungssysteme
- KI-Spam-Filter
- KI in Videospielen
- Empfehlungssysteme
Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme
Wichtige Fristen
Verbote für inakzeptable Risiken in Kraft
GPAI-Modell-Anforderungen gelten
Hochrisiko-KI: vollständige Compliance erforderlich
Hochrisiko-KI in Produkten: Compliance erforderlich
Häufige Fragen zur EU AI Act Compliance
Welche Strafe droht bei Nicht-Compliance?
Bußgelder bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes für die schwersten Verstöße. Für kleinere Verstöße bis zu 15 Mio. € oder 3 % des Umsatzes.
Muss ich alle KI-Systeme dokumentieren?
Alle KI-Systeme sollten inventarisiert werden. Vollständige Dokumentation ist verpflichtend für Hochrisiko-KI und empfohlen für Systeme mit begrenztem Risiko.
Was ist ein KI-Inventar?
Ein KI-Inventar ist eine vollständige Liste aller im Unternehmen eingesetzten KI-Systeme mit Beschreibung, Anbieter, Zweck und Risikoeinstufung.
Gilt der AI Act auch für zugekaufte KI-Tools?
Ja. Als Betreiber tragen Sie Verantwortung für eingesetzte KI-Systeme – auch wenn Sie diese nicht selbst entwickelt haben.
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