EU AI Act Fristen & Deadlines
Der EU AI Act gilt seit August 2024 – aber die Pflichten greifen gestaffelt nach Systemtyp. Für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gilt der 2. August 2026. Bestimmte Kategorien (AI Omnibus) und produktintegrierte KI nach Anhang I haben verlängerte Übergangsfristen bis Ende 2027 bzw. August 2028.
Die wichtigsten Fristen im Überblick
Verordnung in Kraft
Der EU AI Act ist offiziell in Kraft getreten. Noch keine unmittelbaren Pflichten für Unternehmen, aber der Startschuss für die Übergangsphasen.
Verbote für inakzeptables Risiko
Titel II des EU AI Acts gilt: Verboten sind KI-Systeme zur sozialen Bewertung, unterschwelligen Manipulation, biometrischen Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen und Echtzeit-Fernidentifikation in der Öffentlichkeit.
GPAI-Modelle (Allzweck-KI)
Pflichten für Anbieter von General-Purpose-AI-Modellen (GPAI) treten in Kraft: Transparenzpflichten, technische Dokumentation und – bei systemischem Risiko – erweiterte Maßnahmen zur Risikominimierung.
Vollständige Anwendung (Standard-Anhang-III)
Alle Pflichten für die meisten Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III gelten vollständig: technische Dokumentation, Konformitätsbewertung, Registrierung in der EU-Datenbank, menschliche Aufsicht und laufende Überwachung. Für bestimmte Kategorien gelten verlängerte Fristen (siehe unten).
Verlängerte Frist (AI Omnibus)
Bestimmte Hochrisiko-KI-Kategorien nach Anhang III erhalten im Rahmen des EU AI Omnibus-Pakets eine verlängerte Übergangsfrist. Welche Kategorien betroffen sind, wird durch die delegierten Rechtsakte der Kommission konkretisiert.
Produktintegrierte KI (Anhang I)
KI-Systeme, die als Sicherheitskomponenten in Produkten nach Anhang I des EU AI Acts eingebettet sind (z. B. Medizinprodukte, Maschinen), haben bis zum 2. August 2028 Zeit. Dies gilt für bereits in Verkehr gebrachte Produkte, die eine neue Konformitätsbewertung erfordern.
Was müssen Unternehmen bis August 2026 erledigen?
- Alle KI-Systeme inventarisieren und Risikoklassen bestimmen
- Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III identifizieren
- Technische Dokumentation nach Anhang IV erstellen
- Konformitätsbewertungsverfahren durchführen oder beauftragen
- Interne Governance und menschliche Aufsichtsmechanismen einrichten
- Hochrisiko-KI in der EU-Datenbank registrieren
Wie lange braucht die Vorbereitung?
Erfahrungswerte zeigen: Unternehmen mit mehreren Hochrisiko-KI-Systemen benötigen typischerweise 3–6 Monate für eine vollständige Compliance-Vorbereitung. Wer jetzt noch nicht begonnen hat, sollte sofort starten.
Häufige Fragen zu den EU AI Act Fristen
Was passiert, wenn mein Unternehmen die Deadline verpasst?
Ab August 2026 können Marktüberwachungsbehörden aktiv werden. Sanktionen reichen von Marktrücknahmen bis zu Bußgeldern von bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (bei Betreiberverstößen) bzw. 15 Mio. Euro oder 3 % bei schwereren Verstößen.
Gilt die August-2026-Frist für alle KI-Systeme?
Nein. Die Hauptfrist betrifft Standard-Hochrisiko-KI nach Anhang III. Bestimmte Kategorien haben per AI Omnibus eine verlängerte Frist bis Ende 2027. Produktintegrierte KI nach Anhang I (z. B. Medizinprodukte, Maschinen) hat bis August 2028 Zeit. KI mit minimalem oder begrenztem Risiko hat keine harte Deadline in diesem Sinne.
Was ist mit bestehenden KI-Systemen, die vor 2024 in Betrieb waren?
Für bereits in Betrieb genommene Hochrisiko-KI-Systeme gilt eine verlängerte Übergangsfrist. Systeme, die vor dem 2. August 2026 erheblich verändert werden, müssen aber die neuen Anforderungen vollständig erfüllen.
Müssen KMU dieselben Fristen einhalten?
Grundsätzlich ja, aber der EU AI Act enthält vereinfachte Verfahren und reduzierte Anforderungen für KMU. Trotzdem gelten die gleichen Fristen – nur der Aufwand ist bei einigen Pflichten geringer.
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